Der Aktionsplan ist, so das Bundesministerium für Gesundheit, das Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses, an dem sich mehr als 100 Akteurinnen und Akteure aus Betroffenenverbänden und Interessenvertretungen beteiligten und rund 3.000 Vorschläge einreichten. Auf dieser Grundlage und den Ergebnissen aus sieben Fachgesprächen mit Verbänden und Organisationen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder und Kommunen hat das BMG den Aktionsplan erstellt.
„Der Zugang zu Gesundheitsleistungen muss einfach und für alle möglich sein – auch für Patienten mit Behinderungen oder Verständigungsschwierigkeiten. Deswegen müssen wir Hindernisse erkennen und abbauen – von der Stufe in die Arztpraxis bis zur komplizierten Erklärung einer Therapie. Mit dem Aktionsplan leisten wir hierfür einen wesentlichen Beitrag. Das markiert den Start Richtung barrierefreies Gesundheitswesen,“ sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Ausgewählte Maßnahmen des Aktionsplans im Einzelnen:
- Barrierefreie Gesundheitsversorgung: Arzt- und Zahnarztpraxen sollen barrierefrei werden. Entsprechende bauliche Änderungen sollen aus dem Strukturfonds gefördert werden. Daneben sollen die Belange von Menschen mit Behinderungen im Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung explizit hervorgehoben werden. Außerdem wird eine regelhafte Ermächtigungsdauer von zehn Jahren für Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) und Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) angestrebt
- Barrierefreiheit in der Langzeitpflege: Die pflegerischen Angebote und Strukturen sollen ausgebaut werden. Dafür braucht es entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungsstrukturen vor Ort und im Quartier. Zudem sollen der barrierefreie Zugang zur Pflegeberatung und die Verfügbarkeit barrierefreier Informationen weiter verbessert werden.
- Inklusive Gesundheitsförderung und Prävention: Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen sollen bei den Leistungen und Angeboten zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie bei digitalen Präventionsangeboten und Gesundheitsförderungsangeboten berücksichtigt werden.
- Förderung der Gesundheitskompetenz und zielgruppengerechten Kommunikation: Das BMG verfolgt mit seinen nachgeordneten Behörden das Ziel, Gesundheitsinformationen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in geeigneten, barrierefreien und mehrsprachigen Formaten möglichst zielgruppengerecht auszugestalten.
- Inklusive Digitalisierung: Digitale Anwendungen und -verfahren können dazu beitragen, die Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung zu stärken. Das BMG wird sich beispielsweise im Bereich der Videosprechstunde dafür einsetzen, dass Videodienste noch besser genutzt werden können.
- Diversität im Gesundheitswesen: Die kultursensible Verständigung im Gesundheitswesen soll gefördert werden. Zum nachhaltigen Abbau von Rassismus und Diskriminierung fördert das BMG ein Modellprojekt zur kultur- und rassismussensiblen Schulung von Ausbildungspersonal und Auszubildenden in der Pflege. Des Weiteren soll die Datenlage zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessert werden.
Quelle: BMG
Artikel teilen