2024: Wieder mehr Gewebespenden

Spendenbereitschaft sinkt
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Hornhauttransplantat in der Gewebebank
Im vergangenen Jahr ist die Anzahl an Gewebespenden im Netzwerk der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation erneut gestiegen: 3.698 Menschen spendeten Gewebe. 5.470 Patientinnen und Patienten erhielten z.B. eine Augenhornhaut (Foto: Hornhauttransplantat in der Gewebebank). © DGFG
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Trotz einer gesunkenen Spendenbereitschaft konnte die DGFG 2024 insgesamt 3.698 Gewebespenden realisieren und dadurch 8.340 Patientinnen und Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen.

Trotz erfreulicher Entwicklung in den Spendezahlen, überwiegt noch immer der Bedarf an Augenhornhauttransplantaten und Herzklappen die Anzahl an verfügbarem Gewebe. Zu den Herausforderungen im neuen Jahr zählen daher der weitere Ausbau der Gewebespende bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen sowie die Implementierung des Organspende-Registers im Spendeprozess. Jährlich melden immer mehr Kliniken der Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) potenzielle Gewebespender/-innen, weshalb die Anzahl an Aufklärungsgesprächen und Gewebespenden weiter steigt. So gab es 2024 insgesamt 55.691 Spendermeldungen aus mehr als 300 medizinischen Einrichtungen. „Über diese anhaltend positive Entwicklung, die wir seit 2007 erleben, freuen wir uns sehr. So konnten wir in 2024 zum ersten Mal über 10.000 Aufklärungsgespräche zur Gewebespende führen. 4.077-mal erhielten wir eine Zustimmung. Allen Spenderinnen/Spendern und ihren Angehörigen gilt an dieser Stelle unser ganz besonderer Dank“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG. Insgesamt hat die Spendenbereitschaft in den letzten zwei Jahren jedoch abgenommen. Die Zustimmungsquote lag zuletzt bei nur noch 38,1 Prozent. Im Jahr zuvor gab es noch 40,6 Prozent Zustimmung und 2022 sogar 42,2 Prozent. Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste.

Oft müssen Angehörige entscheiden

Noch immer müssen zum Großteil die Angehörigen im Sinne der Verstorbenen eine Entscheidung treffen. Nur rund 30 Prozent aller potenziellen Spenderinnen und Spender haben ihren Willen zu Lebzeiten dokumentiert oder mündlich mitgeteilt. „Noch immer lassen zu viele Menschen ihre Familie mit der Entscheidung zur Gewebespende allein. Dass die Einführung einer Widerspruchslösung an diesem Umstand etwas ändern kann, ist möglich. Wir blicken gespannt auf die politische Debatte und wünschen uns für die Organ- und Gewebespende insgesamt eine breitere Akzeptanz und Selbstverständlichkeit in der Bevölkerung.“

Augenhornhaut am meisten gespendet

3.607 der 3.698 Gewebespenderinnen und -spender spendeten ihre Augenhornhaut. 7.195 Hornhautpräparate gingen zur Aufbereitung in die Gewebebanken im DGFG-Netzwerk ein. Schließlich konnte die Vermittlungsstelle der DGFG 5.470 Patientinnen und Patienten 2024 mit einer Augenhornhaut versorgen. Dennoch stehen mehr als 2.800 Menschen auf der Warteliste und es können nicht alle Anfragen für ein Hornhauttransplantat unmittelbar bedient werden. Augenhornhauttransplantate verhelfen Menschen mit schweren Erkrankungen oder Verletzungen der Augenoberfläche zu klarer Sicht und neuer Lebensqualität. 3.268 Gewebespenden (88,4%) realisierte die DGFG unabhängig von der Organspende bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen bis zu 72 Stunden nach Todeseintritt. Nur 392 Gewebespenden (10,6%) fanden bei Organspenden statt. 2023 lag diese Anzahl noch bei 432. Da aus diesen Spenden der Großteil der Herzklappen und Blutgefäße stammt, konnte nur 191-mal das Herz für die Gewinnung der Herzklappen oder auch Gefäße nach einer Organspende entnommen werden. 2023 war das 253-mal der Fall. Dieser Rückgang erschwert die ohnehin angespannte Versorgungssituation: 167 Patientinnen und Patienten konnte die DGFG mit einer Herzklappe versorgen – 30 weniger als im Jahr zuvor. Dabei liegt der Bedarf dieser Gewebe bei mehr als 300 Herzklappen, gemessen an der Anzahl an Anträgen, die die DGFG von den Kliniken im vergangenen Jahr erhielt. Gerade junge Patientinnen und Patienten sind auf humane Herzklappen angewiesen, da sie mitwachsen können und keine blutverdünnenden Medikamente erfordern. „Dieser hohe Mangel an Herzklappen beeinträchtigt das Leben vieler Patientinnen und Patienten schwer. Wir werden daher auch im kommenden Jahr gemeinsam mit den Kliniken die Spendeprogramme bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen weiter ausbauen, um eine verlässliche Alternative zur Organspende zu haben“, sagt Börgel.

Unabhängig von der Hirntoddiagnostik

Da die Gewebespende im Gegensatz zur Organspende nicht an die Hirntoddiagnostik gebunden ist, treibt die DGFG das von der Organspende unabhängige Spendeprogramm bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen weiter voran und bildet eigene Teams für die Entnahmen aus. Herzklappen und Gefäße können bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt entnommen werden. Neben dem begrenzten Zeitfenster sind diese Gewebeentnahmen aufgrund ihres Umfangs im Vergleich zu Augenhornhautspenden mit wesentlich höheren logistischen und personellen Herausforderungen verbunden. Das Organspende-Register nahm am 18. März 2024 seinen Betrieb auf. Entnahmekrankenhäuser fragen das Register im möglichen Organspendefall bereits ab. Die Anbindung der Gewebeeinrichtungen, die vierte und letzte Stufe der schrittweisen Inbetriebnahme des Registers, verschiebt sich auf 2025. Im Laufe dieses Jahres ist eine Gesetzesänderung geplant, die eine unmittelbare Anbindung der behördlich gemeldeten Gewebeeinrichtungen vorsieht. Erst nach Inkrafttreten dieser Änderung und der technischen Anbindung werden auch Gewebeeinrichtungen wie die DGFG bei Gewebespenden nach Herz-Kreislauf-Tod das Register abfragen können. Die DGFG betont, dass bis dahin alternative Wege der Entscheidungsdokumentation, wie der Organ- und Gewebespendeausweis oder die Patientenverfügung, genutzt werden sollten.

Amnion: Lebend-Gewebespende bei geplanter Kaiserschnittgeburt

Die Amnionmembran der Plazenta kann bei schweren Wundheilungsstörungen aller Art und als Hautersatz bei Verbrennungen eingesetzt werden. Sie zeichnet sich durch besonders wundheilungsfördernde und schmerzreduzierende Eigenschaften aus und stellt auch außerhalb der Augenheilkunde eine wertvolle Behandlungsoption in der Wundversorgung dar: Sechsmal setzten Mediziner die Amnionmembran ein, um bei Patientinnen und Patienten einen Wundverschluss zu erzielen. Die DGFG erwartet im laufenden Jahr weiter steigende Anfragen für das Gewebe, das werdende Mütter im Rahmen einer Lebend-Gewebespende bei geplanter Kaiserschnittgeburt spenden können. Insgesamt konnte die DGFG im letzten Jahr 2.549 Amniontransplantate abgeben.

Quelle: idw/DGFG

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