10-Punkte-Plan für die digitale Zukunft des Gesundheitswesens

2. Digital Health Summit in Brandenburg
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Mehr als 100 Forschende haben einen 10-Punkte-Plan erarbeitet, um mit innovativen Technologien die Patientenversorgung zu verbessern. Unter Federführung des Universitätsklinikums Brandenburg waren die Experten zusammengekommen, um unter anderem über Künstliche Intelligenz (KI), Telemedizin und Gesundheits-Apps zu diskutieren.

Mehr als 100 forschende Ärztinnen und Ärzte aus 20 deutschen Universitätskliniken nahmen am 2. Digital Health Summit teil, der in Brandenburg an der Havel unter Federführung des Universitätsklinikums Brandenburg (UKB) ausgerichtet wurde. Thematisch standen in diesem Jahr in den interdisziplinären Konsensus-Konferenzen die vier Bereiche Künstliche Intelligenz, Telemedizin, Augmented/Virtual/Mixed Reality und Gesundheits-Apps im Fokus.

„Das war in jeder Hinsicht eine gelungene Weltpremiere“, freut sich Prof. Hendrik Borgmann, Klinikdirektor für Urologie am UKB und zusammen mit seinem Geschäftsführenden Oberarzt Dr. Julian Struck einer der beiden wissenschaftlichen Leiter dieses Gipfeltreffens zur digitalen Gesundheit. Eine der wesentlichen Erkenntnisse: „In der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens steckt ein enormes Potenzial. Allein in finanzieller Hinsicht lassen sich hier laut einer aktuellen McKinsey-Studie 42 Milliarden Euro pro Jahr einsparen, die wir dann besser an anderer Stelle zum Wohle der Patientinnen und Patienten investieren können. Nur so können wir mit Blick auf den gegebenen Fachkräftemangel und den demografischen Wandel die beste Behandlung für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erreichen.“

Forderungen an die Politik

Der 10-Punkte-Plan zur Digitalen Gesundheit fordert von der deutschen Politik für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen:

  1. Etablierung klarer Verantwortlichkeiten: Es besteht die medizinische Notwendigkeit, dass die Verantwortung für Diagnostik, Diagnosestellung und Therapie, auch bei der Verwendung KI-gestützter Systeme, zu jeder Zeit den behandelnden Ärzten unterliegt.
  2. Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit: Digitale Gesundheitslösungen sollten von Grund auf in interdisziplinärer und kollaborativer Zusammenarbeit konzipiert und entwickelt werden. Dazu gehören unter anderem medizinische Leistungserbringer, Medizintechnik und Pharmaindustrie, digitale Medienpräsenz, Patientenvertreter sowie Experten aus den Bereichen Ethik und Recht.
  3. Ausbau von Bildungs- und Weiterbildungsprogrammen: Die strukturierte Aus- und Weiterbildung zur Kompetenzsteigerung von medizinischem Personal im Umgang mit digitalen Gesundheitslösungen sollte gefördert werden, um deren Akzeptanz und Einsatz zu erhöhen.
  4. Finanzierung und Vergütung digitaler Gesundheitslösungen: Evidenzbasierte digitale Gesundheitslösungen (aus den Bereichen KI, Telemedizin, Extended Realities, Gesundheits-Apps) müssen finanziert werden und klare Abrechnungsziffern (EBM, GOÄ etc.) erhalten.
  5. Integration von Gesundheits-Apps zur umfassenden Gesundheitsförderung: Gesundheits-Apps sollten nicht nur zur Therapie von Krankheiten beziehungsweise deren Symptomen, sondern auch zur Prävention, Früherkennung und allgemein zur Förderung von gesundheitsförderndem Verhalten eingesetzt werden.
  6. Förderprogramme und Ausschreibungen zur Unterstützung digitaler Gesundheitslösungen: Zur Etablierung von digitalen Gesundheitslösungen bedarf es klar definierter Förderprogramme und Ausschreibungen zur Entwicklung, Integration und Evaluation im Rahmen klinischer Studien und präklinischer Forschung.
  7. Anwendung telemedizinischer Konzepte zur Vermeidung von Mangelversorgung: Vor dem Hintergrund einer drohenden Mangelversorgung im deutschen Gesundheitswesen ist es zwingend notwendig, synchrone und asynchrone telemedizinische Konzepte anzuwenden, die bisherige Behandlungsprinzipien ergänzen und weiterentwickeln.
  8. Bewältigung rechtlicher und struktureller Herausforderungen: Für die nationale klinische Anwendung von KI-basierten Assistenzsystemen stellen die rechtlichen Verwaltungsstrukturen des Föderalismus eine komplexe politische-strukturelle Herausforderung dar. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von Datenschutzvorgaben, Informationssicherheit sowie die noch sehr heterogenen Digitalisierungsstandards.
  9. Schaffung struktureller Voraussetzungen für die klinische Anwendung von KI: Trotz rasanter wissenschaftlicher Weiterentwicklung von KI-Modellen und der Erweiterung der Anwendungsgebiete fehlen in Deutschland und europaweit derzeit wesentliche strukturelle Voraussetzungen, um die klinische Anwendung zu ermöglichen (technische, organisatorische, wirtschaftliche und regulatorische Voraussetzungen sowie Akzeptanz- und Ausbildungsbarrieren).
  10. Zukunftspotenzial von KI-Systemen in der Therapieoptimierung: KI-Systeme könnten zukünftig personalisierte und präzise Therapieempfehlungen liefern, die die Behandlungsergebnisse erheblich verbessern könnten.

Quelle: idw
 

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