Verantwortungsbewusste Nutzung der Digitalisierung gefordert

Positionen der Apotheken zur Europawahl
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Zur Sicherung und Verbesserung einer patientenorientierten  Arzneimittelversorgung in Deutschland und der Europäischen Union  stellen die deutschen Apothekerinnen und Apotheker sechs  Kernpositionen zur Europawahl am 9. Juni 2024 auf.

Sowohl im Wahlkampf als auch in der anschließenden 
Legislaturperiode des Europäischen Parlaments sollen nach Auffassung der Apothekerinnen und Apotheker zur Europawahl 2024 folgende Themen 
und Prinzipien berücksichtigt werden: Achtung der Gesundheit als 
mitgliedstaatliche Kompetenz, Verantwortungsbewusste
Nutzung der Digitalisierung, Novellierung des europäischen 
Arzneimittelrechts, Sicherstellung der Verfügbarkeit von 
Arzneimitteln, Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der 
Freiberuflichkeit, Sicherstellung von Patientenschutz und einer 
Arzneimitteltherapiesicherheit.

Das europapolitische Positionspapier hat der Geschäftsführende 
Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 
beschlossen. Es bildet nun die Grundlage für Positionsbestimmungen 
und vielfältige Gespräche mit Abgeordneten, Kandidaten und 
Kandidatinnen, Beamtinnen und Beamten, Verbänden und Interessierten 
in Brüssel, aber auch in den Wahlkreisen in Deutschland.

„Die Europawahl 2024 wird ein wichtiger Meilenstein für die 
Entwicklung der Europäischen Union sein, ist aber auch ein echter 
Stimmungsmesser für die Leistung der Ampelkoalition in Deutschland",
sagt Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident und Leiter der 
Europadelegation der ABDA: „Die Coronapandemie und der Ukrainekrieg
sind zwei ganz aktuelle Erfahrungen, die im Gesundheitswesen aller 
EU-Mitgliedsstaaten ihre Spuren hinterlassen. Die Apothekerinnen und 
Apotheker in Deutschland stellen sich
diesen Herausforderungen und setzen sich konsequent für eine 
hochwertige Arzneimittelversorgung ein - hierzulande und überall."

Arnold weiter: "Die EU kann gemeinsame Standards zur 
Interoperabilität von E-Health-Anwendungen
entwickeln, damit 
elektronisch verfügbare Gesundheitsdaten von Patienten auch zur 
Verbesserung der Versorgung in anderen Mitgliedsstaaten genutzt 
werden können. Der künftige Europäische Gesundheitsdatenraum - auf 
Englisch: European Health Data Space (EHDS) - darf jedoch das 
Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufen nicht negativ
beeinträchtigen. Der Schutz von Daten und die
Eigenverantwortung der Patienten stehen dabei ganz oben. Die 
Verwendung von Apothekendaten darf weder Geschäftsgeheimnisse 
preisgeben noch die Apotheken überfordern. Die Abfrage von 
Apothekendaten darf deshalb nur über zentrale nationale Stellen 
erfolgen."

Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 

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