Verantwortungsbewusste Nutzung der Digitalisierung gefordert
Sowohl im Wahlkampf als auch in der anschließenden
Legislaturperiode des Europäischen Parlaments sollen nach Auffassung der Apothekerinnen und Apotheker zur Europawahl 2024 folgende Themen
und Prinzipien berücksichtigt werden: Achtung der Gesundheit als
mitgliedstaatliche Kompetenz, Verantwortungsbewusste
Nutzung der Digitalisierung, Novellierung des europäischen
Arzneimittelrechts, Sicherstellung der Verfügbarkeit von
Arzneimitteln, Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der
Freiberuflichkeit, Sicherstellung von Patientenschutz und einer
Arzneimitteltherapiesicherheit.
Das europapolitische Positionspapier hat der Geschäftsführende
Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
beschlossen. Es bildet nun die Grundlage für Positionsbestimmungen
und vielfältige Gespräche mit Abgeordneten, Kandidaten und
Kandidatinnen, Beamtinnen und Beamten, Verbänden und Interessierten
in Brüssel, aber auch in den Wahlkreisen in Deutschland.
„Die Europawahl 2024 wird ein wichtiger Meilenstein für die
Entwicklung der Europäischen Union sein, ist aber auch ein echter
Stimmungsmesser für die Leistung der Ampelkoalition in Deutschland",
sagt Mathias Arnold, ABDA-Vizepräsident und Leiter der
Europadelegation der ABDA: „Die Coronapandemie und der Ukrainekrieg
sind zwei ganz aktuelle Erfahrungen, die im Gesundheitswesen aller
EU-Mitgliedsstaaten ihre Spuren hinterlassen. Die Apothekerinnen und
Apotheker in Deutschland stellen sich
diesen Herausforderungen und setzen sich konsequent für eine
hochwertige Arzneimittelversorgung ein - hierzulande und überall."
Arnold weiter: "Die EU kann gemeinsame Standards zur
Interoperabilität von E-Health-Anwendungen entwickeln, damit
elektronisch verfügbare Gesundheitsdaten von Patienten auch zur
Verbesserung der Versorgung in anderen Mitgliedsstaaten genutzt
werden können. Der künftige Europäische Gesundheitsdatenraum - auf
Englisch: European Health Data Space (EHDS) - darf jedoch das
Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufen nicht negativ
beeinträchtigen. Der Schutz von Daten und die
Eigenverantwortung der Patienten stehen dabei ganz oben. Die
Verwendung von Apothekendaten darf weder Geschäftsgeheimnisse
preisgeben noch die Apotheken überfordern. Die Abfrage von
Apothekendaten darf deshalb nur über zentrale nationale Stellen
erfolgen."
Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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