Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln - das ist das Ziel des Entwurfs eines „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte: „Unser Gesundheitssystem hat seine Stärken in dieser Pandemie unter Beweis gestellt. Dazu gehören gut ausgebildete Frauen und Männer in Gesundheitsfachberufen wie die Medizinisch-technischen Assistenten. Mit dem MTA-Reformgesetz modernisieren wir ihre Ausbildung, schaffen endlich das Schulgeld ab und stellen für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher. Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.“
Erster Baustein
Der Gesetzentwurf soll ein erster und wichtiger Baustein der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“ sein. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen reformiert und gestärkt werden. In der Corona-Krise sei die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation besonders deutlich geworden, so das BMG.
Zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Berufe in der medizinischen Technologie sollen der verbindlich vorgesehene Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, beitragen. Das MTA-Reformgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2021 abgeschlossen werden und das Gesetz voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Wichtige Regelungen im Überblick:
- Die bisherige Berufsbezeichnung wird zukünftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach.
- Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten.
- Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen wird modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet.
- Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die zukünftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
- Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen.
- Die Gesamtausbildungsdauer soll weiterhin drei Jahre betragen.
Die Kabinettsvorlage finden Sie hier.
Quelle: BMG
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