DVTA begrüßt Referentenentwurf zur Novellierung des MTA-Gesetzes
In den letzten Monaten haben sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) intensiv mit dem MTA-Beruf und anderen Berufen auseinandergesetzt. Ziel der Arbeit war, die Steigerung der Attraktivität der Berufe sowie eine hochwertige diagnostische und therapeutische Versorgung von Patienten zu gewährleisten. Bereits im Juli 2019 hat der DVTA e.V. in einer Stellungnahme Fragen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beantwortet. Der erstellte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit enthält sowohl Aspekte aus der Beantwortung des Fragebogens als auch aus dem Positionspapier zur Sicherung der Patientensicherheit durch die adäquate Versorgung mit Medizinisch-technischen Assistenten (MTA) des DVTA e.V., welches von der Hauptversammlung des DVTA 2019 verabschiedet wurde. Wichtige Punkte des DVTA e.V. finden sich somit im Referentenentwurf wieder. Diese sind etwa die Benennung zu Medizinischen Technologinnen und Technologen mit dem entsprechenden Zusatz Laboranalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin sowie die Beibehaltung der vorbehaltenen Tätigkeiten und die Erweiterung hin zur Teilzeitausbildung. Der Referentenentwurf wurde vom BMG an Verbände und Fachgesellschaften mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 21. August 2020 gesendet. Die Anhörung fand am 25. August 2020 statt. Der DVTA e.V. reichte zum Referentenentwurf fristgerecht eine Stellungnahme ein und wird Sie dazu informieren.
Bitte informieren Sie sich in dieser dynamischen Zeit auch zu aktuellen Entwicklungen immer wieder auf der Homepage des DVTA (www.dvta.de) oder über die Homepage der MTA Dialog (www.mta-dialog.de).
Entnommen aus MTA Dialog 9/2020
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