Der DVTA e.V. hat bereits angekündigt, innerhalb der vom BMG gestellten Frist zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen und auch bei der Anhörung dabei zu sein. Als neue Berufsbezeichnungen werden aufgeführt: Medizinische Technologinnen für Laboranalytik und Medizinische Technologen für Laboranalytik, Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie, Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizinische Technologinnen und Veterinärmedizinische Technologen. Damit wird eine alte Forderung nach einer Änderung der Berufsbezeichnung endlich umgesetzt.
Aufgeführt sind im Entwurf auch die vorbehaltenen Tätigkeiten der Medizinischen Technologen. Geplant ist zudem eine Teilzeitausbildung. Die Ausbildung soll in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit höchstens fünf Jahre dauern. Es werden außerdem Mindestanforderungen an Schulen definiert. Es wird verpflichtend ein Ausbildungsvertrag vorgeschrieben: Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung und der auszubildenden Person ist laut Entwurf ein Ausbildungsvertrag zu schließen. Ein Schulgeld wird per Gesetz abgeschafft.
Per Gesetz soll das Bundesministerium für Gesundheit auch ermächtigt werden, in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmte Punkte wie zum Beispiel die Mindestanforderungen an die Ausbildungen einschließlich der praktischen Ausbildung oder das Nähere über die staatliche Prüfung, insbesondere bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung und für die Durchführung der Prüfung, zu regeln.
Quelle: BMG
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