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Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts

Die Verordnung trat am 31. Dezember 2018 in Kraft
Elske Müller-Rawlins
Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts
© Stolze
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Sie dient der Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung und ändert zahlreiche Vorschriften, wie zum Beispiel die Strahlenschutzverordnung – StrlSchV, die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht‧ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV.

Die Regelungen zur ionisierenden Strahlung reichen vom beruflichen über den medizinischen Strahlenschutz bis hin zum Schutz der Bevölkerung. Sie dienen der Ergänzung und Konkretisierung des im Jahr 2017 verkündeten Strahlenschutzgesetzes. Beide Regelwerke zusammen sollen einen umfassenden Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung gewährleisten und die Richtlinie 2013/59/Euratom umsetzen. Erstmals wurden rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb nichtionisierender Strahlungsquellen festgelegt, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall. Diese Strahlungsquellen konnten bisher von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere…

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