Mit der Überlastungsanzeige weisen Sie den Arbeitgeber auf diese Gefahren hin und fordern ihn zur Abhilfe auf. Dies rechtfertigt sich aus der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht gemäß §§ 611, 611 a i.V.m §§ 241 II, 242 BGB sowie den Fürsorge- und Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers.
Die Überlastungsanzeige ist zeitnah zu erstellen und sollte folgende Angaben enthalten:
Name der anzeigenden Person
Konkrete Beschreibung der Ursache der Arbeitsüberlastung
Konkrete Angabe, welche Aufgaben aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht beziehungsweise nicht ordnungsgemäß erledigt werden können
Konkrete Beschreibung der möglichen Schäden, die durch die Arbeitsüberlastung eintreten können
Gegebenenfalls eine Aufforderung an den Arbeitgeber, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (zum…
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