Zunehmend werden Mobbingfälle vor den Gerichten verhandelt, selten wird den Betroffenen jedoch Schadensersatz oder Schmerzensgeld zugesprochen. Kritiker sehen dies darin begründet, dass Mobbing in Deutschland bislang kein gesetzlich verankerter Rechtsbegriff ist. Es gab daher am 14. Januar 2020 einen Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 19/164890), die den Bundestag aufforderte, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing zu ergänzen. Mobbing sollte danach als Rechtsbegriff definiert werden als Verhalten, das über einen längeren Zeitraum immer wiederholt oder in systematischen Verhaltensweisen, in mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt, die vorsätzlich…
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