Wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Sie
Arbeitszeit
Das BAG hat am 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass eine unmittelbare Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Arbeitgeber müssen daher ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen und nutzen. Der Gesetzgeber wird dafür nach den Vorgaben des BAG und des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2023 Regelungen schaffen.
Fazit: Die Arbeitszeit wird daher zukünftig klar zu erfassen sein. Anderes könnte gelten für Arbeiten mit freier Zeiteinteilung.
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 5. Mai 2022 (Az.: 2 AZR 363/21) einer Beschäftigten einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Arbeitgeber zugesprochen, da dieser ihr die geforderten Arbeitszeitnachweise erst mit einer Verspätung von mehreren Monaten ausgehändigt hatte. Verstöße gegen den Auskunftsanspruch…
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