Weitergehende Gentests bei Mammakarzinom gefordert

Bundesverband Deutscher Pathologen
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Wichtig sei, dass auch weiterhin die Genexpressionsdiagnostik mit anderen Methoden erstattungsfähig bleibt, fordert der BDP. YinYang/iStock
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Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium, bei denen das Rückfallrisiko nicht sicher bestimmt werden kann, können künftig einen Biomarkertest als GKV-Leistung in Anspruch nehmen. Dem Bundesverband Deutscher Pathologen geht dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht weit genug.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2019 nach fast sechs Jahren Beratung einen ersten Schritt in Richtung Genexpressionsanalyse bei Mammakarzinom in der vertragsärztlichen Versorgung unternommen und unter mehreren (ausschließlich) den Test OncotypeDX für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) hält dies „für einen Teil der Patientinnen und ihre Ärzte und Ärztinnen zunächst erfreulich, aber bei weitem nicht ausreichend“. Der BDP plädiert für eine rasche Nachbesserung. Diese dürfe nicht weitere Jahre in Anspruch nehmen. Wichtig sei, dass im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und in dem herstellerunabhängigen Selektivvertrag des BDP auch weiterhin die Genexpressionsdiagnostik mit anderen Methoden erstattungsfähig bleibt.

Folgende Probleme müssten dringend gelöst werden:

1. Versorgungssicherheit gewährleisten

Bisher deckt dieser Test nur den kleineren Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren ab. Eine Beschränkung darauf gefährdet die Versorgungssicherheit in den Brustkrebszentren, dies war ein Kritikpunkt der Patientenvertreter und -vertreterinnen. Auch der BDP sieht die Notwendigkeit, den Patientinnen auf der Basis der Entscheidung der Tumorboards alle methodisch standardisierten und klinisch validierten Multigentests zugänglich zu machen. Das entspreche der gültigen S3 Leitlinie Mammakarzinom.  

2. Erstattung nach wie vor fraglich, Haftung und Datenschutz zweifelhaft

Nach gegenwärtigem Recht werden regelhaft Erstattung und Haftungsfragen auf dem Boden der persönlichen ärztlichen Leistung in Deutschland zugelassener Leitungserbringer geregelt. Die in den USA in einem Zentrallabor von der Firma Genomic Health erbrachten Tests erfüllen diese Voraussetzungen offensichtlich nicht und sie sind nicht CE-markiert. Auch die Datensicherheit ist, so der BDP, nicht gewährleistet, weil sensible Gesundheitsdaten in den USA verarbeitet werden.  

3. Präjudiz für Beauftragung der Pharma- oder Diagnostikindustrie?

Diese Entscheidung der Mitglieder des G-BA könnte ein Präzedenzfall werden, nur die von großen Pharma-oder Diagnostikfirmen angebotenen Tests zuzulassen und – wie in diesem Fall – sogar gleich im Ausland durchführen zu lassen. Der BDP sorgt sich besonders um die ärztliche Freiheit der Wahl der richtigen Methode für die Patientinnen. „Sie ist ein Grundpfeiler ärztlichen Handelns. Diese Wahl fällt in die Verantwortung des Arztes, bildet eine Voraussetzung für medizinischen Fortschritt und berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen.“


Quelle: BDP, 26.06.2019

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