Weiterentwicklung des Teilzeitrechts
Brückenteilzeit
Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die sogenannte Brückenteilzeit, mit der Arbeitnehmern eine Brücke gebaut werden soll, über die sie „nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung der Teilzeitarbeit (von wenigstens einem und längstens fünf Jahren) wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren“ können. Die neue Vorschrift des § 9 a Referentenentwurf (RefE) soll aber nur für Arbeitnehmer gelten, die in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmern tätig sind. Hieran wird Kritik geübt, weil damit ein neuer Schwellenwert eingeführt wird, der nicht zur Transparenz in diesem Bereich beiträgt. Auch ist der sechsmonatige Bestand des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Sind diese Bedingungen erfüllt, haben Arbeitnehmer/-innen die Wahl, ob sie…
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