Warnung vor Abgabe von Betäubungsmitteln zum Suizid
DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch betont: „Auch in verzweifelten Notlagen kann mit den Mitteln der Palliativversorgung – von kontinuierlichen Gesprächsangeboten bis zur palliativen Sedierung – das Leiden spürbar gemindert werden.“ Es gehöre unbedingt zu den ärztlichen Aufgaben, sich respektvoll mit Todeswünschen von Patienten auseinanderzusetzen, doch bedeute dies nicht, einen geäußerten Sterbewunsch primär als „Auftrag zur Unterstützung in der Umsetzung zu interpretieren“. Vielmehr zeige die tägliche Praxis der annähernd 6.000 in der Palliativversorgung tätigen DGP-Mitglieder, dass ein Sterbewunsch oft auch den Wunsch nach einem Gespräch ausdrücke, nach alternativen Angeboten und nach einem gemeinsamen Aushalten der bedrückenden Situation.
Alternativ zur Suizidassistenz mittels staatlich genehmigter Betäubungsmittel sollte, so Radbruch, intensiv darüber aufgeklärt werden, dass Patientinnen und Patienten ein Recht auf Verzicht oder Abbruch jeder Art von lebensverlängernder Therapie haben. Außerdem denken schwer und unheilbar Erkrankte in ihrer Not durchaus über einen freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken nach. Radbruch erklärte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass auch diese Entscheidung unter anderem ärztlich begleitet werden kann mit dem Ziel, auftretende Durst- und Hungergefühle effektiv zu lindern.
Die Fachgesellschaft verdeutlicht in ihrer aktuellen Stellungnahme zudem, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen ohne „andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches“ mangels klarer Abgrenzung nicht möglich sei. Vielmehr brachte die DGP ihre Sorge hinsichtlich einer sukzessiven Ausweitung zu einer staatlichen Pflicht zur Suizidassistenz zum Ausdruck.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied Anfang März 2017, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines Betäubungsmittels, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehren darf. Das Anliegen, Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer solchen extremen Notlage zu schaffen, steht im Mittelpunkt eines Antrags der FDP-Fraktion, welcher Gegenstand der heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages ist.
Quelle: DGP, 20.02.2019
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