Sterben unter würdigen Bedingungen

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Die Charta will den Bedürfnissen schwerstkranker Menschen gerecht werden. Fotolia/Ocskay Bence
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Die nationale Charta-Strategie fordert eine bedarfsgerechte Begleitung am Lebensende als Menschenrecht. In Berlin wurden Handlungsempfehlungen vorgestellt

Die aus der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hervorgegangenen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung im Rahmen einer Nationalen Strategie wurden heute in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt.

Drei Jahre liegen zwischen der Auftaktveranstaltung "Von der Charta zur Nationalen Strategie" im Jahr 2013 im Deutschen Bundestag und der Präsentation des Maßnahmenkatalogs, an dem 50 gesundheitspolitisch relevante Institutionen und Organisationen in einem Konsensusprozess mitgewirkt haben.

„Zentrales Anliegen des Chartaprozesses und der erarbeiteten Handlungsempfehlungen ist vor allem eine in ganz Deutschland bedarfsgerechte und für alle Betroffenen zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung mit hoher Qualität, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden wirklich gerecht wird", erklärte Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands.

„Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes ist es nun dringend geboten, die erforderliche qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und in der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern“, betont Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

Ziel der Nationalen Strategie sei es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebensort bei Bedarf eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung sowie Begleitung erhalte.

„Das wiederum geht nicht ohne eine auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhende Hospiz- und Palliativversorgung. Nur unter Berücksichtigung dieser drei zentralen Punkte können alle Beteiligten zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken“, so Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer.


Zum Hintergrund


Im September 2008 begann unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK) der Charta-Prozess. Im Jahr 2010 wurde die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ von mehr als 50 Organisationen und Institutionen am Runden Tisch konsentiert.

Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen, dies im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und allen Menschen in Deutschland ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend einen gerechten Zugang zu einer würdevollen Begleitung und Versorgung am Lebensende zu ermöglichen  -  darum geht es im Rahmen der Umsetzung der Charta im Rahmen einer Nationalen Strategie.

Rund 17.000 Institutionen und Einzelpersonen haben inzwischen die Charta unterzeichnet und damit bekundet, dass sie deren Ziele und ihre Umsetzung unterstützen – darunter auch zahlreiche Persönlichkeiten und Institutionen aus der Politik.


Quelle: DGP, BÄK, DHPV, 17.10.2016

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