Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr knapp 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese Informationen haben die Behörden der 31 angeschlossenen Staaten im Jahr 2023 über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF ausgetauscht. Dies sei ein neuer Höchststand. In den Fokus der Behörden gerieten zunehmend Cannabinoide, so etwa in Süßwaren wie Gummidrops, Keksen, Honig und Softdrinks, betont das BVL. Neben der Europäischen Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) sind 31 Staaten Mitglieder des RASFF-Netzwerks, darunter sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein und Island.
Fast jede achte Meldung aus Deutschland
Fast jede achte Meldung im Schnellwarnsystem (592) seien von den deutschen Behörden übermittelt worden. Damit liege Deutschland etwa gleichauf mit den Niederlanden an der Spitze der meldenden Staaten. 89 Prozent aller Meldungen des Schnellwarnsystems betrafen Lebensmittel, sieben Prozent Futtermittel und vier Prozent Lebensmittelbedarfsgegenstände wie Geschirr, Kochutensilien oder Verpackungen. Die am häufigsten genannten Pathogene waren Salmonellen (> 100 Meldungen). Sie wurden vor allem in Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen, Kräutern und Gewürzen sowie Nüssen und Samen nachgewiesen. Es folgten Listerien (38 Meldungen), die vorrangig in Milcherzeugnissen und Fischprodukten detektiert wurden. Daneben zählten zu den häufigsten Warngründen wie in den Vorjahren Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse aus der Türkei. Insgesamt sei die Anzahl dieser Art von Meldungen aber im zweiten Jahr in Folge gesunken. Stattdessen sei die Zahl der Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln deutlich angestiegen. Ein Großteil dieser Meldungen hatte Produkte betroffen, die das als neuartig eingestufte Cannabidiol (CBD) enthielten. Mehr als 90 RASFF-Meldungen habe es hierzu gegeben, davon 44 von deutschen Behörden. Da eine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel bislang nicht erfolgt sei, seien derartige Erzeugnisse nicht verkehrsfähig, so das BVL.
Cannabinoide in Kinderprodukten?
Die Behörden betonen, dass es besonders kritisch sei, dass Cannabinoide inzwischen vermehrt in Lebensmitteln angeboten würden, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Entsprechend seien im Jahr 2023 im Schnellwarnsystem mehr als 20 Produkte gemeldet worden, die geeignet seien, von Kindern mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt zu werden. Dazu zählten etwa Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Neben CBD hätten einige Produkte das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC) enthalten, dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten sei.
Quelle: BVL
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