Vulnerable Personengruppen aktiv schützen!

Stellungnahme von Fachgesellschaften und Arbeitskreisen
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Prophylaxe kein Ersatz für Schutzmaßnahmen
Prophylaxe kein Ersatz für Schutzmaßnahmen fizkes, stock.adobe.com
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Mit einer Stellungnahme wollen eine Reihe von Fachgesellschaften und AKs auf das Problem der COVID-19-Präexpositionsprophylaxe bei Risikogruppen hinweisen. Dabei wird betont, dass Prophylaxe kein Ersatz für Schutzmaßnahmen sei.

Die Öffnungen durch die Politik liefen zuletzt rasch und blieben nicht ohne Kritik. Mit einer Stellungnahme wollen die Fachgesellschaften und AKs für mehr Klarheit sorgen. Sie betonen, dass Patientinnen und Patienten mit Blut- und Krebserkrankungen sowie immunsupprimierte Patienten auch weiterhin ein erhöhtes Risiko haben, an einem schweren Verlauf von COVID-19 zu erkranken und zu versterben. Zur Vermeidung eines schweren Verlaufs von COVID-19-Infektionen bei einer eingeschränkten Immunantwort auf COVID-19-Schutzimpfungen stünden nun im Rahmen einer COVID-19-Präexpositionsprophylaxe neue Arzneimittel zur Verfügung. Die Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat deshalb in Kooperation mit dem Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB), der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin (COVRIIN) und weiteren Fachgesellschaften eine aktuelle Stellungnahme zum Thema erarbeitet.

Geringes Impfansprechen

Die zugelassenen COVID-19-Schutzimpfungen könnten zwar die Infektion nicht verhindern, aber das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 um 70 bis 95 Prozent reduzieren. COVID-19-Auffrischimpfungen (Booster) seien in der Lage, die Immunantwort der geimpften Personen zu verbessern und würden daher in der Bundesrepublik Deutschland empfohlen. Allerdings hätten immunsupprimierte Patientinnen und Patienten ein erhöhtes Risiko, nicht oder nicht ausreichend sowohl auf die COVID-19-Schutzimpfungen als auch auf die COVID-19-Auffrischimpfungen anzusprechen. Dabei seien vor allem Patientinnen und Patienten nach Organtransplantation, nach Stammzelltransplantation ohne vollständige immunologische Rekonstitution sowie mit hämatologischen Neoplasien, Autoimmunerkrankungen und aktiven soliden – insbesondere metastasierten – Tumorerkrankungen betroffen. Diese Patientinnen und Patienten gehörten auch zu den vulnerablen Populationen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion.

Medikamentöse prophylaktische Maßnahmen

Angesichts der aktuell immer noch hohen Infektionszahlen und der Persistenz von SARS-CoV-2 (Endemie) stünden medikamentöse prophylaktische Maßnahmen für besonders vulnerable Personengruppen im Fokus. In der Bundesrepublik Deutschland sei nun die Antikörperkombination Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442, Evusheld®) zur COVID-19-Präexpositionsprophylaxe verfügbar, so die Autoren. Die Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ der AWMF sowie die unterzeichnenden Fachgesellschaften, Fachgruppen und Arbeitskreise empfehlen daher den Einsatz von Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld®) bei Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Immunantwort auf aktive, entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI durchgeführte COVID-19-Schutzimpfungen sowie COVID-19-Auffrischimpfungen. „Die vorbeugende Gabe rekombinanter, neutralisierender, monoklonaler Antikörper gegen SARS-CoV-2 kann das Risiko für einen schweren Verlauf bei vulnerablen Personen deutlich reduzieren“, betont Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und Vorsitzender der AWMF-Kommission „Nutzenbewertung von Arzneimitteln“. Allerdings sei Tixagevimab/ Cilgavimab (Evusheld®) derzeit die einzige gegen den vorherrschenden Omikron-Variante-Subtyp BA.2 ausreichend wirksame Antikörperkombination. Für die Anwendung anderer mittlerweile verfügbarer antiviraler Arzneimittel zwecks Prophylaxe fehle derzeit jegliche Datengrundlage.

Prophylaxe kein Ersatz für Schutzmaßnahmen

Dabei sei jedoch die Präexpositionsprophylaxe kein Ersatz für die aktive COVID-19-Schutzimpfung und solle nicht zu nachlassender Achtsamkeit in Bezug auf die weiteren Schutzmaßnahmen bei vulnerablen Patientinnen und Patienten und ihr Umfeld führen. Vielmehr biete sie die Möglichkeit eines zusätzlichen Schutzes. „Daher raten wir den betroffenen Personen dringend dazu, nicht-pharmakologische Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken, Händedesinfektion und Abstandhalten weiter zu beachten“, so Prof. Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme wurde von folgenden Fachgesellschaften und Arbeitskreisen erarbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):

  • COVRIIN – Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin
  • DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie
  • DGI – Deutsche Gesellschaft für Infektiologie
  • DGIIN – Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
  • DGP – Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
  • STAKOB – Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger

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