Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung

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Widerspruchslösung
Das Gesetz soll größere Rechtssicherheit für Ärzte schaffen, die Organe entnehmen wollen. MKadmy - Fotolia
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Mit einem parteiübergreifenden Vorschlag zur doppelten Widerspruchslösung möchte Jens Spahn gemeinsam mit Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und Die Linke dafür sorgen, dass mehr Patienten ein Spenderorgan bekommen. Am 1. April 2019 haben die Abgeordneten ihren Vorschlag in Berlin vorgestellt.  

Der gemeinsame Vorschlag der Abgeordneten Jens Spahn (CDU), Karl Lauterbach (SPD), Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Linke) sieht vor, dass in Zukunft jede und jeder als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch oder einen entsprechend anders lautenden Willen erklärt.

Wichtig für eine gute Entscheidung seien umfassende Informationen über die Organspende und die neuen Regelungen, betonte Spahn. Im Gesetzentwurf werde deshalb auch besonderer Wert auf das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger gelegt: Neben einer umfassenden Informationskampagne soll jeder Bürger drei Mal ab Inkrafttreten des Gesetzes über die neue Rechtslage informiert werden. Künftig sollen in einem Organ- und Gewebespendenregister die Erklärungen gegen eine Organspende gespeichert werden. Das schafft größere Rechtssicherheit für Ärzte, die Organe entnehmen wollen.

Entscheidend ist der Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders. Dem nächsten Angehörigen des möglichen Organ- oder Gewebespenders steht folglich dem Gesetzentwurf zufolge kein eigenes Entscheidungsrecht zu. Er ist vom Arzt, der die Organ- oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme vorgenommen werden soll, nur darüber zu befragen,ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist.

Da die Diskussion über die Widerspruchslösung eine grundlegende Abwägungsfrage sei, lege das Bundesgesundheitsministerium keinen eigenen Gesetzesentwurf vor, so Spahn. Stattdessen gebe es Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt werde.

Zeitgleich zur Vorlage des Gruppenantrags zur Widerspruchslösung ist am 1. April 2019 das Gesetz für bessere Strukturen in der Organspende (GZSO) in Kraft getreten. Durch das Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöht und so mehr Menschenleben gerettet werden. Krankenhäuser sollen mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen bekommen.


Quelle: BMG/Gesetzentwurf, 01.04.2019



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