Urlaubsplanung in Zeiten von Corona

TÜV Rheinland
Kli
Coronazeiten: Urlaubsplanung
Abstandsregeln im Aufzug TÜV Rheinland
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Aufgrund der Corona-Pandemie stand der Sommerurlaub dieses Jahr lange auf der Kippe. Doch derzeit gilt: Ferienreisen im In- und Ausland sind möglich. Dennoch ist es wichtig, das Thema Corona bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Für die An- und Abreise empfiehlt sich der Pkw, denn so sind Reisende flexibel und meiden das Reisen in größeren Gruppen. "Sinnvoll ist es, einen Urlaubsort zu wählen, der maximal vier Fahrtstunden entfernt liegt, um im Ernstfall schnell wieder heimzukommen", rät Olaf Seiche, Tourismusexperte bei TÜV Rheinland.

Vor der Abreise sollten sich Urlauber mit den Hygieneregeln an ihrem Urlaubsort vertraut machen und sich zwingend daran halten. "Solange es keinen Impfstoff und kein Medikament gibt, sollten Urlauber den Coronavirus sehr ernst nehmen", betont Seiche. Örtliche Tourismusbehörden geben Auskunft über die geltenden Regeln und mögliche Bußgelder. So gibt es beispielsweise beim Thema Buffet in Hotels und Gastronomiebetrieben Regelungen, vom Verbot bis hin zu speziellen Auflagen, die je nach Bundes- oder Zielland variieren. Sauna und Hallenbad sind in der Regel überall tabu. Ansonsten gelten Abstandsregeln und in engen Räumen wie dem Aufzug die Maskenpflicht.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

"Die gewissenhafte Umsetzung der Hygieneregeln liegt im Interesse der Hotels, denn die lokalen Behörden kontrollieren derzeit regelmäßig", so Seiche. In Hotels und Restaurants im europäischen Ausland können sich Urlauber auf ähnliche Regelungen wie in Deutschland einstellen.

Planen Urlauber trotz der aktuellen Lage eine größere Reise ins Ausland, rät TÜV Rheinland-Experte Seiche, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Sobald eine offizielle Reisewarnung vorliegt, haben zumindest Pauschalurlauber das Anrecht auf Kostenerstattung. Dennoch können lokale Lockdowns und Quarantäne drohen.


Quelle: TÜV Rheinland, 22.07.2020

Artikel teilen

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige