Uniklinika als höchste Versorgungsstufe
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht vor, Versorgungsstufen für die Krankenhausplanung und zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung festzulegen: Geplant sind dabei die Stufen: Uniklinika, Maximalversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung, Primärversorgung.
Grundlage für Weiterentwicklung des DRG-Systems
Diese Verknüpfung von Krankenhausfinanzierung und Versorgungsstufen sei richtig, wie Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, auf einer Online-Pressekonferenz am Montag bekräftigte. Die Vorhaltung eines umfassenden Versorgungsangebots und die daraus resultierenden Kosten würden bislang nicht angemessen berücksichtigt. Versorgungsstufen mit klar abgrenzbaren Kriterien böten eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des DRG-Systems.
Kein Erkenntnisproblem
„Die Krankenhausreform ist etwas, worüber wir seit Jahren sprechen“, betonte Prof. Dr. Jens Scholz, 1. VDU-Vorsitzender. „Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem."
Die Universitätsklinika seien die höchste Versorgungsstufe. Das sei seit jeher die Versorgungsrealität, denn nur die Unikliniken beschäftigten Spezialisten aller Fachrichtungen und hätten sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Das habe sich ganz deutlich in der Pandemie gezeigt: 35 Uniklinika, die gerade einmal 10 Prozent der stationären Betten darstellten, hätten mehr als 25 Prozent der Coronapatienten und 75 Prozent der ECMO-Patienten behandelt. Zudem seien die Unikliniken in Lehre und Forschung involviert. „Das muss irgendwer bezahlen." Diese Erkenntnis sei nicht neu. Bereits bei der der Einführung der DRG habe man das Modell der unterschiedlichen Versorgungsstufen diskutiert, doch aus Sorge vor kostenbedingtem Patiententourismus wieder verworfen. Das hielt Scholz schon damals für falsch. Patienten entschieden sich für die regionale nicht für die kostengünstigste Versorgung.
DRG-System nicht abschaffen
Der VDU will aber keineswegs das DRG-System abschaffen, wie Scholz betonte. Die auf den Versorgungsstufen aufbauende Krankenhausfinanzierung soll vielmehr durch einen Multiplikator auf den Basisfallwert gebildet werden. Dieser Multiplikator soll dann auf Basis der InEK-Kalkulationsdaten durch ein wissenschaftlich unabhängiges Institut ermittelt und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden.
Regionale Versorgungsnetzwerke
Neben der Einteilung in Versorgungsstufen sprechen sich die Universitätsklinika bei der Krankenhausplanung auf Landesebene für regionale Versorgungsnetzwerke aus. Diese Netzwerke sollten in einem ersten Schritt alle bedarfsnotwendigen Krankenhäuser mit ihren jeweiligen Versorgungsstufen umfassen. Im Zentrum sollte jeweils ein Universitätsklinikum als Koordinator stehen, das seine Expertise den anderen Netzwerkpartnern bereitstellt. Perspektivisch könnten die Netzwerke sich dann über die Sektorengrenzen hinweg etablieren. Diese Vernetzung könne ergänzt werden durch den bundesweiten Austausch der Universitätsklinika im Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), so dass neuste medizinische Erkenntnisse zeitnah in der Versorgung der Region einfließen würde.
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