Riskante Medikamente gefährden Ungeborene

Barmer-Arzneimittelreport 2021
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Teratogene
Frauen bekommen auch im späteren Verlauf der Schwangerschaft Arzneimittel mit Risiken der Schädigung des ungeborenen Kindes verordnet. AntonioDiaz - stock.adobe.com
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Viele Frauen im gebärfähigen Alter bekommen potenziell kindsschädigende Arzneimittel verordnet, auch Teratogene genannt. Allein bei der Barmer waren im Jahr 2018 fast 154.000 Frauen zwischen 13 und 49 Jahren davon betroffen.

Problematisch wird die Einnahme ab dem Beginn der Schwangerschaft. Im ersten Schwangerschaftsdrittel bekamen 663 von rund 66.500 Barmer-Versicherten mit Entbindung im Jahr 2018 Teratogene verordnet. Das geht aus dem Arzneimittelreport 2021 hervor, den die Barmer am 12. August vorgestellt hat. „Die grundsätzliche Verordnung von Teratogenen vor einer Schwangerschaft ist nicht das Problem. Vor allem dann nicht, wenn verhütet wird. Spätestens mit Eintritt der Schwangerschaft darf aber kein Teratogen mehr zum Einsatz kommen. Genau genommen muss der Schutz des ungeborenen Kindes bereits davor beginnen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. med. Christoph Straub.

Nur wenige Frauen haben einen Medikationsplan

Deshalb sollten auch Frauen im gebärfähigen Alter mit Dauermedikation einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Damit könne das Risiko für das ungeborene Leben bei einer notwendigen teratogenen Medikation massiv reduziert werden. Derzeit werde die Arzneimitteltherapie unzureichend dokumentiert. Das führe zu gefährlichen Informationslücken zu Beginn der Schwangerschaft. Vor allem für Gynäkologinnen und Gynäkologen sei es schwer bis unmöglich, rechtzeitig Teratogene abzusetzen.

Laut Arzneimittelreport dürften rund 30 Prozent der Frauen vor einer Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel einnehmen. Allerdings besitzt offenbar nur eine kleine Minderheit einen Medikationsplan. Das legt eine vertiefende Umfrage für den Arzneimittelreport nahe. Befragt wurden dabei knapp 1.300 Barmer-Versicherte, die im vergangenen Jahr entbunden haben. „Der Schutz des ungeborenen Kindes muss schon vor der Schwangerschaft beginnen. Dazu sollte die Gesamtmedikation junger Frauen grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken geprüft werden. In der Schwangerschaft kommt ein Medikamenten-Check zu spät, um das ungeborene Kind vor Schäden zu schützen“, sagte der Autor des Arzneimittelreports, Prof. Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt am Klinikum Saarbrücken.

Teratogen-Einsatz muss in Frühschwangerschaft „never event“ werden

Nun seien nicht alle riskanten Wirkstoffe im selben Maße gefährlich. Es gebe aber starke Teratogene, die das Risiko für grobe Fehlbildungen des Embryos verzehnfachten. Das hieße, bis zu 30 Prozent der ungeborenen exponierten Kinder könnten eine Schädigung erleiden. Dennoch hätten im Jahr 2018 mehr als 11.000 Barmer-versicherte Frauen im gebärfähigen Alter ein starkes Teratogen verordnet bekommen, und auch während der Schwangerschaft habe es Einzelfälle gegeben. „Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte passen die Arzneimitteltherapie an die Schwangerschaft zwar sehr wohl an. Das belegen die zurückgehenden Verordnungszahlen von Teratogenen. Allerdings liegen die Absetzquoten bei den besonders kritischen Präparaten lediglich zwischen 31 und 60 Prozent. Das ist viel zu wenig“, sagte Grandt. Gerade der Einsatz stark fruchtschädigender Arzneimittel sei in keinem Fall vertretbar, wenn es gleichwertige und sicherere Alternativen gebe.

Wie aus dem Arzneimittelreport weiter hervorgeht, bekommen Frauen auch im späteren Verlauf der Schwangerschaft Arzneimittel mit Risiken der Schädigung des ungeborenen Kindes verordnet. Demnach traf dies auf 1.210 Barmer-versicherte Frauen mit Entbindung im Jahr 2018 zu. „Zu einem späten Zeitpunkt der Schwangerschaft sind solche Arzneimittel im Einzelfall eventuell akzeptabel, weil die Gefahr für Missbildungen und Schädigungen des Kindes dann etwas geringer ist. Deren Verabreichung muss dann aber zwingend im Medikationsplan stehen“, forderte Grandt. Für einen bestmöglichen Schutz sei ein weiterer Schritt erforderlich.

In Großbritannien etwa gelte das Verschreiben eines teratogenen Arzneimittels in der Schwangerschaft als „never event“. Das seien Ereignisse, die grundsätzlich vermeidbar seien und solche katastrophalen Konsequenzen hätten, dass sie nie auftreten dürften. „In Deutschland muss die Verordnung teratogener Arzneimittel ebenfalls zum ,never event‘ werden, zumindest in der Frühschwangerschaft“, sagte BARMER-Vorstandschef Straub.


Quelle: Barmer, 12.08.2021



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