Prostatakarzinom: MRT zur Primärdiagnostik

S3-Leitlinie
mg
Prostatakarzinom
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Die neue S3-Leitlinie Prostatakarzinom beinhaltet weitreichende Neuerungen. Aufgrund neuer Studiendaten wurden vor allem die Bereiche Früherkennung, Diagnostik und Stadieneinteilung überarbeitet, unter anderem wird die MRT zur Primärdiagnostik gestärkt.

Krebserkrankungen der Prostata gehören zu den häufigsten bei Männern in Deutschland. Sie sind die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache, im Jahr 2020 erkrankten etwa 65.000 Männer neu an Prostatakrebs, davon starben 15.400 Patienten. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Überarbeitung, die aufgrund der veränderten Studienlage notwendig geworden war. Die meisten Veränderungen betreffen die Bereiche Früherkennung, Diagnostik und Stadieneinteilung.

MRT zur Diagnostik

Die neue Konsultationsfassung der Leitlinie empfiehlt keine digital rektale Untersuchung – keine Tastuntersuchung – mehr. Die Vor- und Nachteile sind in einer Übersicht dargestellt. Stattdessen wird die MRT weiter in den Fokus der Primärdiagnostik gerückt. „Wesentlich ist hier, dass die Biopsieindikation noch mehr unter Berücksichtigung bildmorphologischer Informationen erfolgen soll; insbesondere soll bei unauffälligem MRT-Befund (sog. PI-RADS 1 und 2 Läsionen) keine Biopsie durchgeführt werden“, erläutert Prof. Marc-Oliver Grimm, Leitlinienkoordinator der DGU (Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V.).

Auch im Bereich der Therapie (Kapitel 6) gibt es Änderungen. So soll ein lokalisiertes Prostatakarzinom mit niedrigem Risiko aktiv überwacht werden, es erfolgt zunächst keine lokale Therapie. Damit soll einer Übertherapie entgegengewirkt werden. Damit ist die Leitlinie fortschrittlich und trägt dazu bei, nur relevante Prostatakrebserkrankungen zu behandeln.

Früherkennungsprogramm als Kassenleistung

Die Anpassung der Leitlinie ist zudem ein Schritt in Richtung eines risikoadaptierten PSA-basierten (prostataspezifisches Antigen) Prostatakarzinomfrüherkennungsprogramms, welches als Kassenleistung etabliert werden soll. Nun kann der gemeinsame Bundesausschuss die aktualisierte Leitlinie prüfen und in die Entscheidungsfindung zum bestehenden Angebot zur Früherkennung einbeziehen.

Die Konsultationsfassung der Leitlinie ist öffentlich und kann bis zum 25. April kommentiert werden.

Quelle: idw

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