PFAS: Wildschweinleber ist problematisch

BfR warnt vor hoher Belastung
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Wildschweine
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Das BfR betont die starke Belastung durch die „Ewigkeitschemikalie“ PFAS beim Verzehr von Wildschweinleber.

Letztlich können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Exposition über Lebensmittel nur schwer beeinflussen, da PFAS in der Umwelt und der Nahrungskette inzwischen weit verbreitet sind. Es handelt sich um sehr langlebige Industriechemikalien, die sich in der Umwelt verteilen. Unter anderem über Lebensmittel gelangen die Stoffe auch in den menschlichen Körper. Als tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (tolerable weekly intake, TWI) für die Summe von vier PFAS hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen Wert von 4,4 Nanogramm (ng) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht (KG) abgeleitet. Bei Einhaltung dieser Menge seien gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Der Wert gelte für die Summe folgender vier Verbindungen:

  • Perfluoroctansulfonsäure (PFOS),
  • Perfluoroctansäure (PFOA),
  • Perfluornonansäure (PFNA) und
  • Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS).

Verzehr von Wildschweinleber

In der Stellungnahme zu PFAS hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mögliche gesundheitliche Risiken durch die Aufnahme von PFAS über den Verzehr von Wildschweinleber bewertet. Hintergrund für die Stellungnahme waren Daten aus Schleswig-Holstein: Bei allen der zwölf dort untersuchten Wildschweinleber-Proben seien die geltenden EU-Höchstgehalte für PFOS bzw. die Summe der vier PFAS überschritten worden. Entsprechend kam das BfR in seiner Risikobewertung zu dem Schluss, dass die geschätzte langfristige Exposition basierend auf den berichteten PFAS-Gehalten in Wildschweinleber (Mittelwert, Verzehr einer Portion einmal im Jahr) zu einer Überschreitung des TWI führe. Demnach bestehe für Menschen, die Wildschweinleber mit einem Gehalt in der berichteten Höhe (Mittelwert) essen, eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Reduktion der PFAS-Gehalte in Lebensmitteln

Bei der Bewertung möglicher gesundheitlicher Folgen sei zu berücksichtigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher PFAS über eine Vielzahl von Lebensmitteln aufnehmen. Im Vergleich zur langfristigen Gesamtexposition gegenüber der Summe der vier PFAS durch Verzehr von Lebensmitteln insgesamt trage bereits der Verzehr von einer Portion Wildschweinleber im Jahr erheblich zur Aufnahme von PFAS bei. Dementsprechend empfiehlt das BfR, die Bemühungen zur Reduktion der PFAS-Gehalte in Lebensmitteln fortzusetzen. Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 und die von PFOA seit Juli 2020 weitgehend verboten. Seit Anfang 2023 werde auf EU-Ebene an einem Vorschlag für eine differenzierte Beschränkung der Verwendung der PFAS-Gruppe gearbeitet.

Quelle: BfR

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