Premium Rechtliches

Neues zu Corona

Neues aus der Rechtsprechstunde
Elske Müller-Rawlins
Titelbild zu News aus der Rechtsprechstunde
© MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Geplant ist die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die erlassen wird, nachdem die dazu erforderliche Verlängerung der Verordnungsermächtigung, die Gegenstand eines Gesetzespaketes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen war und am 8. September 2022 vom Bundestag beschlossen wurde (Bundesrat am 16. September) und somit am 24. September 2022 in Kraft tritt.

Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist es, wie bisher, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

Weitergehende Regelungen, wie zum Beispiel die Masernimpfpflicht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem jeweils gültigen Infektionsschutzgesetz, gehen vor. Zudem soll die Arbeitsschutzregel in neuer Fassung zu berücksichtigen sein, sobald sie vorliegt. Eine weitere Orientierung über geeignete Maßnahmen können insbesondere Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger geben.

Der Arbeitgeber hat aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des…

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