Ziel der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist es, wie bisher, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Weitergehende Regelungen, wie zum Beispiel die Masernimpfpflicht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach dem jeweils gültigen Infektionsschutzgesetz, gehen vor. Zudem soll die Arbeitsschutzregel in neuer Fassung zu berücksichtigen sein, sobald sie vorliegt. Eine weitere Orientierung über geeignete Maßnahmen können insbesondere Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger geben.
Der Arbeitgeber hat aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des…
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