Konkrete Einigungen des Eckpunktepapiers beziehen sich auf das Ersetzen des bisherigen Systems der Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen, sodass die Qualität der Versorgung in den Vordergrund rückt. Die Reform soll die Sicherstellung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung der ländlichen Regionen bei gleichzeitiger Entbürokratisierung des Systems gewährleisten. Dabei stehen drei zentrale Ziele im Fokus der Reform. Diese sind die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung der Krankenhausversorgung mit Gesundheitsberufen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Fachkräftesituation. Ausgangspunkt der Umsetzung der Qualitätsziele mittels Leistungsgruppen und dafür hinterlegte Qualitätsvoraussetzungen sind die Vorarbeiten zu „Qualitätskriterien der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen“ aus Nordrhein-Westfalen. Wir werden das Reformvorhaben anhand des Eckpunktepapiers prüfen.
Entnommen aus MT im Dialog 9/2023
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