Wie entschied das Gericht?
Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit seinem Urteil des 6. Senats vom 10. April 2019 – BVerwG 6 C 19.18, dass eine erneute Durchführung der zweiten Wiederholungsprüfung der mündlichen Prüfung wegen Verfahrensfehlern durchzuführen ist.
Die wesentlichen Entscheidungsgründe waren:
1. Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit und der effektive Schutz der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen, dass der zuständige Normgeber die Zahl der prüfenden Personen und das Verfahren im Falle von Bewertungsdifferenzen der prüfenden Personen bei berufsbezogenen Prüfungen in Normen festlegt.
In der streitgegenständlichen Prüfungsordnung war weder die konkrete Zahl der prüfenden Personen für den mündlichen Prüfungsteil noch eine Regelung für den Fall…
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