Neue S3-Leitlinie „Nichtinvasive Beatmung“
Aufgrund der großen Evidenz konnte die neue Leitlinie als S3 klassifiziert werden. Zur invasiven Behandlungsmöglichkeit sind die Empfehlungen noch in Bearbeitung und sollen als eigenständige S2k-Leitlinie veröffentlicht werden. Die Veränderungen der letzten Jahre und auch Widersprüche innerhalb der Leitlinie haben eine Überarbeitung notwendig gemacht, erläutert Koordinatorin Dr. Sarah Stanzel.
Widersprüche vermeiden
Ein großer Unterschied sind die neuen Grenzwerte für eine Indikation zur nicht-invasiven Beatmung. Hier wurde die Leitlinie an bestehende Evidenzen angepasst. Im Bereich des prolongierten Weaning, der Sauerstofflangzeittherapie und schlafbezogenen Atemstörung wird konsequent auf themenverwandte Leitlinien verwiesen, um Widersprüche zu vermeiden. Neu aufgenommen wurde die Diskussion um ambulante oder stationäre Versorgunsstrukturen.
Eine starke Überarbeitung erfuhr auch das Kapitel zum Obesitas-Hypoventilationssyndrom. Komplett neu hinzugefügt wurden das Kapitel zum prolongierten Weaning und ein Kapitel zu ethischen Fragen, wie eine Therapie mit gutem Gewissen beendet werden kann. Vor allem für chronisch schwerkranke Patientinnen und Patienten ist das eine wichtige, aber auch schwierige Frage. Ein gut begleitetes Sterben sollte nicht weniger Beachtung erhalten als die anderen Aspekte.
Bestmögliche Versorgung
Auch eine Kitteltaschen-Version ist bereits in Arbeit sowie digitale Flowcharts inkl. klarer Anweisungen für Behandler. Da sich die Zahl der beatmeten Patientinnen und Patienten innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt hat, sollen mit der neuen Leitlinie nicht nur die Spezialisten, sondern alle medizinischen Kollegen erreicht werden, um Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgen zu können.
Die aktuelle Leitlinie ist hier zu finden.
Quelle: idw
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