Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates müssen rechtlich und praktisch sicherstellen, dass Gesundheitsdaten unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, verarbeitet werden: Dazu fordert sie der Europarat in seinen in diesen Tagen veröffentlichten Leitlinien dringend auf.
Infolge der Entwicklung neuer technischer Mittel im Gesundheitssektor wächst der Umfang der verarbeiteten Gesundheitsdaten exponentiell. Darum sind einschlägige Leitlinien nötig, auf die sich die Gesundheitsbehörden und -fachkräfte stützen können.
In einer sowohl für den staatlichen als auch den Privatsektor gültigen Empfehlung ruft das Ministerkomitee des Europarates die Behörden dazu auf, diese Leitlinien innerhalb des Gesundheitssystems an Akteure weiterzuleiten, die Gesundheitsdaten verarbeiten, insbesondere an Fachkräfte im Gesundheitswesen und Datenschutzbeauftragte.
Die Empfehlung enthält eine Reihe von Grundsätzen, die zum Schutz von Gesundheitsdaten zu beachten sind. Dazu gehören auch die Neuerungen, die in der im Oktober 2018 zur Zeichnung aufgelegten aktualisierten Fassung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, bekannt als „Konvention 108+“, berücksichtigt wurden.
Quelle: Europarat, 25.03.2019
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