Premium Rechtliches

Muss ich meine private Handynummer dem Arbeitgeber angeben?

Urteile aus dem Arbeitsrecht
Elske Müller-Rawlins
Muss ich meine private Handy‧nummer dem Arbeitgeber angeben?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – auch bei Bereitschaftsdienst – nur ihre Festnetz -, nicht aber ihre Handynummer anzugeben. © vadymvdrobot – Fotolia
Newsletter­anmeldung

Bleiben Sie auf dem Laufenden. Der MT-Dialog-Newsletter informiert Sie jede Woche kostenfrei über die wichtigsten Branchen-News, aktuelle Themen und die neusten Stellenangebote.


* Pflichtfeld

Was war passiert? Eine Mitarbeiterin des kommunalen Gesundheitsamtes klagte gegen den Landkreis. Sie verlangte, dass eine Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird, weil sie nur ihre private Festnetz-, nicht aber ihre Handynummer für Bereitschaftsdienste angegeben hatte.

Wie entschied das Gericht?

Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied mit Urteil vom 16. Mai 2018 (6 Sa 442/17; 6 Sa 444/17), dass Arbeitnehmer/-innen grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber anzugeben. Der Arbeitgeber könne auf anderem Weg sicherstellen, dass Beschäftigte im Notfall erreicht werden können. Daher habe er nur unter besonderen Bedingungen und in engen Grenzen ein Recht auf Kenntnis der privaten Handynummer einer Angestellten. Die Revision wurde nicht zugelassen und machte damit deutlich, welches Gewicht der Datenschutz auch im Arbeitsleben hat. Sofern der Arbeitgeber die Handynummer einer/s Beschäftigten habe, sei es für ihn möglich, den/die Mitarbeiter/-in fast immer und überall zu erreichen. Der/die Arbeitnehmer/-in könne…

Online-Angebot der MT im Dialog

Um das Online-Angebot der MT im Dialog uneingeschränkt nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig mit Ihrer DVTA-Mitglieds- oder Abonnentennummer registrieren.

Stellen- und Rubrikenmarkt

Möchten Sie eine Anzeige in der MT im Dialog schalten?

Stellenmarkt
Industrieanzeige