Mobiles Testcenter hilft in Heimen

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Im Testmobil können sowohl PoC-Schnelltests als auch PCR-Schnelltests abgenommen und ausgewertet werden. H_Ko - stock.adobe.com
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Durch modernste Laborausstattung können im hessischen Testmobil Schnelltests mit besonders hoher Sensitivität durchgeführt und innerhalb von kurzer Zeit ausgewertet werden.

Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen tragen zu hohen Inzidenzen und Todeszahlen bei. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration setzen dieser besonderen Gefährdung alter Menschen nun nach eigenen Angaben ein neues, mobiles und hochspezifisches Testkonzept entgegen. Das Besondere am hessischen Testmobil: Durch modernste Laborausstattung können dort Schnelltests mit besonders hoher Sensitivität durchgeführt und innerhalb von kurzer Zeit ausgewertet werden.

„Mit dem Testmobil erreichen wir zwei Ziele: Die Alten- und Pflegeheime haben, wenn das Testmobil das Gelände wieder verlässt, im Normalfall einen exakten Überblick über den Infektionsstatus von Bewohnern und Pflegepersonal. Und anhand dieses Überblicks können unmittelbar Maßnahmen wie räumliche Absonderungen vorgenommen werden, ohne dass wertvolle Zeit verstreicht. Gleichzeitig bleiben die Einrichtungen in der Regel arbeitsfähig und die Bewohner können maximal geschützt werden“, betonen Staatsminister Kai Klose und Frank Dastych, Vorstand der KVH. Darüber hinaus kann das Testmobil künftig auch unterstützend eingesetzt werden, wenn im Zusammenhang mit einem Ausbruchsgeschehen Personal in einer Kindertagesstätte oder einer Schule getestet werden muss.

PoC-Schnelltests und PCR-Schnelltests

Im Testmobil können sowohl PoC-Schnelltests als auch PCR-Schnelltests abgenommen und ausgewertet werden. Im Einsatz sind das ichroma-COVID-19 Ag-System, mit dem auch Antikörpertests möglich sind, und das Bosch Vivalytic System zur Auswertung von PCR-Schnelltests. Nur bei Massenausbrüchen werden PCR-Tests in einem externen Labor untersucht. Das Testmobil kann über die regionalen Gesundheitsämter zusammen mit dem Sozial- und Integrationsministerium angefordert werden, die Alarmierungszeit beträgt in der Regel 24 Stunden.


Quelle: KVH, 09.02.2021

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