Lieferengpässe bei rund 500 Arzneimitteln
„Der Bundesgesundheitsminister muss handeln! Jetzt!“ Das fordern die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner Die Lage sei insbesondere vor der kurz bevorstehenden Herbst-Winter-Saison prekär: „Rund 500 offene Lieferengpassmeldungen weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte derzeit aus. Als aktuelle Beispiele aus dem ambulanten Bereich fallen darunter GLP-1-Rezeptor-Agonisten (unter anderem Ozempic) bei Diabetespatienten, Salbutamol (etwa für Asthmapatienten) sowie Timolol (Augentropfen bei erhöhtem Augeninnendruck). Auch die Fiebersäfte für Kinder dürften wieder knapp werden.
Vor diesem Hintergrund sei auch die Dominanz von Rabattverträgen kritisch zu hinterfragen: „Um sie konkurrieren die Hersteller von Generikapräparaten in Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Margen für die Hersteller sind dabei häufig so gering, dass die Verlockung groß ist, auf Medikamente umzustellen, die mehr Gewinn bringen als Hustensäfte oder Antibiotika. Generika, also patentlose Arzneimittel, stellen rund 80 Prozent des deutschen Arzneimittelmarktes dar.“
„Die Versorgung dünnt immer mehr aus“
Auch die die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände fordert die Bundesregierung dazu auf, die Arzneimittelversorgung über die Apotheken vor Ort dringend zu stabilisieren. „Sowohl die Versorgungsdaten als auch eine aktuelle Umfrage unter Apothekerinnen und Apotheker sprechen nach drei Jahren Ampelkoalition eine deutliche Sprache: Die Versorgung dünnt immer mehr aus und ist durch eine Schließungswelle bei den Apotheken und Lieferengpässen geprägt“, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening anlässlich des Deutschen Apothekertages in München (9. bis 11. Oktober 2024).
Das BfArM befindet sich nach eigenen Angaben während bestehender Lieferengpässe im anhaltenden Austausch mit Zulassungsinhabern und den betroffenen medizinischen Fachgesellschaften, um Maßnahmen zur Abmilderung zu eruieren. Als Ergebnis können beispielsweise Ausnahmegenehmigungen gestattet oder Therapieempfehlungen veröffentlicht werden.
Quellen: KBV, BfArM, ABDA
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