Schon länger beklagt der Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) die Auswirkungen der geplanten Laborreform. Auch andere Verbände hatten sich kritisch geäußert. Die Mitglieder im fachärztlichen Berufsverband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und im Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.) hatten sich in einem offenen Brief am 24. Juli 2024 erneut besorgt über die Beschlussfassung des Bewertungsausschusses (709. Sitzung, 19.04.2024) und die vorgesehenen Änderungen in den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung gezeigt. Durch den systematischen Abzug von Mitteln werde eine gute labordiagnostische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland in Frage gestellt und gefährdet, heißt es. Der ALM e.V. betont, dass die Forderungen und Vorschläge mittlerweile (Stand 15. August 2024) von mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der fachärztlichen Labore, Vertreterinnen und Vertreter einsendender Arztpraxen, den IVD-Herstellern und Patientinnen und Patienten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden.
Forderung nach bedarfsgerechter Lösung
Der erste Vorsitzender des ALM e.V., Dr. Michael Müller, sagt: „Die starke Resonanz des offenen Briefes fachübergreifend in der Ärzteschaft sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Laboren, einsendenden Arztpraxen sowie von IVD-Herstellern und auch von Patientenseite zeigt, dass die Facharztlabore mit ihrer Kritik und den gleichzeitig adressierten konkreten Anpassungsvorschlägen zunehmende Unterstützung erfahren, auch außerhalb von Fachkreisen. Deutlich mehr als 2.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern des offenen Briefes von ALM e.V. und BÄMI e.V. aller fachlich Beteiligten – unabhängig ihrer jeweiligen Professionen – mitten in der Sommerzeit zu einem ohnehin komplexen Thema unterstreichen, dass diese Reform wegen ihrer Gefährdung der labordiagnostischen Versorgung in Deutschland zunächst ausgesetzt und durch eine bedarfsgerechte Lösung ersetzt werden sollte.“
Existenzbedrohung von Laboren erwartet
„Die Beschlüsse sehen zur Finanzierung neu eingeführter Pauschalen für Entnahmematerial und digitale Systeme sowie zur Anhebung der fachärztlichen Grundpauschale eine erhebliche Abwertung der Kostenerstattungen der kurativ medizinischen Labordiagnostik im Umfang von durchschnittlich minus 10 Prozent vor. Zusätzlich sollen Abwertungen in den Abschnitten der Prävention, der Humangenetik sowie der Pathologie vorgenommen werden. Die Kosten für medizinisches Labor sind mit seit Jahren unter 3 Prozent der Gesamtausgaben stabil und auch im internationalen Vergleich als hoch effektiv bekannt“, so Müller, in keinem anderen Land sei die medizinische Laborversorgung so gut organisiert, qualitativ hochwertig und effektiv wie in Deutschland. Zudem sei weniger bekannt, dass seit Jahrzehnten starke Abwertungen und Quotierungen der Vergütung von Laborleistungen das ärztliche Fachgebiet bei gleichzeitigen grundlegend sehr hohen Investitionskosten unter ständiger Weiterentwicklung der Versorgungsmöglich- und Notwendigkeiten bedrängen. In den letzten 15 Jahren seien ca. 30 Prozent der Vergütung aus der laborärztlichen Versorgung entzogen worden. In den vergangenen fünf Jahren und bereits zuvor seien hingegen die Kosten erheblich gestiegen. Die bereits über Jahrzehnte in den medizinischen Laboren notwendigen Rationalisierungsreserven seien nun erschöpft. Viele fachärztliche Labore seien entsprechend in ihrer Existenz bedroht. So werde die flächendeckend bisher gute labormedizinische Versorgung gefährdet.
Besondere Kostenstruktur betont
Müller führt weiter aus, dass der ALM e.V. die Kostenstruktur sowie Kostenentwicklungen der fachärztlichen Labore bereits gegenüber den Akteuren der Selbstverwaltung transparent dargestellt habe. Bei sehr gut vergleichbaren Einnahmen aus der Patientenversorgung lägen in Arztpraxen die Gesamtkosten bei 48,7 Prozent der Einnahmen. Dieser Wert liege in den Facharztlaboren aufgrund der systematisch unterschiedlichen Kostenstruktur demgegenüber bei 88,0 Prozent. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Gruppen bestehe darin, dass Facharztlabore aufgrund des hohen technischen Anteils in der Leistungserbringung, der durchgeführten Probentransporte von Zuweiserpraxen zum Facharztlabor und der IT-Infrastrukturkosten besondere Kostenanteile nachweisen, die in Arztpraxen strukturell nicht vorkämen. Hinzu komme die im medizinischen Labor besonders hohen Investitionen für Entwicklungen. Die besonderen Kostenstrukturen seien zusammen mit den Kostenentwicklungen in den fachärztlichen Laboren bei den anstehenden Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zu berücksichtigen, damit nicht die Vertragsärzteschaft allein den medizinisch-diagnostischen Fortschritt und den steigenden medizinischen Bedarf an Diagnostik allein zu finanzieren habe. Positiv wird der kürzlich getroffene Beschluss des Bewertungsausschusses zur Erhöhung der Finanzmittel für die Humangenetik erwähnt.
„Die aktuelle Kampagne der KBV sowie ihr Brief an die Bundestagsabgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestags vom 9. August 2024 betont zurecht, dass aktuelle Gesetzgebungsverfahren ‚die Gründung, Übernahme und den Betrieb einer Praxis noch unattraktiver‘ machen würden. Diese richtige Analyse kann jedoch auch eins zu eins auf den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 19.04.2024 (709. Sitzung) für die fachärztlichen Labore übertragen werden“, stellt Müller abschließend fest.
Den offenen Brief des ALM e.V. sowie des BÄMI finden Sie hier.
Quelle: ALM e.V.
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