Ab Januar sollen zur Verbesserung der Rechtssicherheit neue Kostenpauschalen für labormedizinische Leistungen im EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) eingeführt und vergütet werden. Die geplanten Absenkungen der Kostenerstattungen für die Laboratoriumsuntersuchungen im EBM werden entsprechend kritisch gesehen. Für den VDGH ist klar, dass die drastischen Kürzungen für Unternehmen der mittelständisch geprägten IVD-Industrie existenzgefährdend werden könnten. Und auch der 1. Vorsitzende des ALM e.V., Dr. Michael Müller, findet drastische Worte: „Die von der KBV veröffentlichten Beschlüsse zu den neuen Kostenpauschalen werden als eine Verbesserung für die Labore dargestellt, doch dem ist nicht so. Die neuen Pauschalen werden durch eine erhebliche Absenkung der Vergütung von medizinischen Laborleistungen zur Querfinanzierung ohne eine transparente Kalkulationsgrundlage oder Prüfung der Umsetzbarkeit eingeführt. Vergessen wird dabei auch, dass die laborfachärztliche Grundpauschale zuletzt 2018 und die Transportkosten schon im Jahr 2008 erheblich abgewertet wurden und die dabei mobilisierten Finanzmittel in der MGV verblieben sind. Diese Mittel sind jetzt für die richtige und längst überfällige Korrektur beider Positionen wieder zurückzuführen.“ Und auch VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger betont: „Es zeugt von völliger Geringschätzung der komplexen labordiagnostischen Testverfahren, wenn die Vergütungen hierfür mit dem Rasenmäher beschnitten werden.“ Mehr als 500 Vergütungspositionen sollen zum 1. Januar 2025 abgesenkt werden, in der Spitze um über 70 Prozent gegenüber dem heutigen Niveau, so der VDGH. Für diesen radikalen Schnitt gebe es weder medizinische Gründe noch eine Kostenkalkulation als rationale Grundlage. Insbesondere auch die Vergütungsabsenkung von Früherkennungsleistungen bewertet der VDGH aus der Versorgungsperspektive als kritisch.
Aufhebung gefordert
Und der ALM e.V. verweist zudem auf die Vorleistungen der Brache bei der Digitalisierung der Überweisung bei der Laboranforderung (Order Entry) sowie dem Meldewesen gemäß Infektionsschutzgesetz. Trotz kontinuierlich steigender Kosten seien den Laborfachärzten die Transportkosten für die häufigen Allgemeinlaboraufträge jahrelang nicht erstattet worden. Nun erfolge eine erneute Abstrafung durch eine willkürliche Abwertung der Laboruntersuchungen im Abschnitt 32 zur Finanzierung der wichtigen Order/Entry-Systeme. Die Testhersteller sehen sich zudem massiven Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie und Logistik ausgesetzt. Zudem steigen die Bürokratielasten immens, vor allem durch den neuen Rechtsrahmen zur Produktzulassung. Entsprechend spricht sich auch der VDGH (wie der ALM e.V.) dafür aus, die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aufzuheben und fordert eine nachhaltige Finanzierung der Laborreform.
Quelle: VDGH, ALM e.V.
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