Kritik an „ausufernder Kontrollbürokratie“

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Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in den Arztpraxen und Krankenhäusern werden nach Auffassung der BÄK mit ausufernden bürokratisch-formalistischen Anforderungen gebunden. rdnzl - Fotolia
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Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht die Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement kritisch. Der bürokratische Aufwand stehe in keinem Verhältnis mehr zum potenziellen Nutzen für die Patientenversorgung.

Die immensen (Dokumentations-)Anforderungen hätten sich zu einem Selbstzweck entwickelt, bei dem der Fokus nicht auf dem eigentlichen Ziel der Qualitätsverbesserung liege, sondern vor allem auf der externen Kontrolle, heißt es in dem aktuellen Memorandum der BÄK „Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement 2020 aus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“.

Die externe Qualitätssicherung habe einen Weg eingeschlagen, der dem Grundgedanken der Qualitätsförderung zuwiderlaufe. Sie verfehle damit ihr Ziel, zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit der Versorgung von Patientinnen und Patienten beizutragen. Die ohnehin knappen personellen Ressourcen in den Arztpraxen und Krankenhäusern würden mit ausufernden bürokratisch-formalistischen Anforderungen gebunden - Zeit und Ressourcen, die in der Konsequenz in der direkten Versorgung fehlen.

Verbesserung der Patientenversorgung gefordert

Qualitätsmanagement richtig gedacht und gut gemacht unterstütze Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung, anstatt sie mit aufwendigen Dokumentationstätigkeiten zu überfrachten, deren Nutzen sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Ärzteschaft kaum mehr nachvollziehbar sei, betonten die beiden Vorsitzenden der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, Dr. Susanne Johna und Dr. Günther Jonitz.

Die BÄK fordert eine Rückbesinnung auf den eigentlichen Kern von Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - der Verbesserung der Patientenversorgung. Notwendig sei eine Verschlankung der gesetzlich formulierten Anforderungen. Diese müssten sich daran messen lassen können, inwiefern ein tatsächlicher Mehrwert für die Qualität der Patientenversorgung geschaffen wird.

 
Quelle: BÄK, 04.09.2020

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