Krankenhausreform: Zahlreiche Nachbesserungen gefordert

Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
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Anlässlich der am 25. September stattfindenden Anhörung zur Krankenhausreform fordern Vertreter der Krankenkassen zahlreiche Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. So stößt beispielsweise der geplante Transformationsfonds auf scharfe Kritik.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Das gemeinsame Ziel aller Akteure muss doch sein, die Krankenhauslandschaft so umzubauen, dass die Menschen zukünftig bundesweit bedarfsgerecht und qualitätsgesichert versorgt werden. Der Auf- und Umbau der stationären Versorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Keinesfalls darf die Krankenhausreform nur durch immer weiter steigende GKV-Beitragsmittel gezahlt werden. Der Transformationsfonds - wie im Gesetzentwurf vorgelegt - ist verfassungswidrig und wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt.“

Der Mensch in den Mittelpunkt

„Wir begrüßen grundsätzlich, dass mit der geplanten Einführung von Leistungsgruppen die Krankenhauslandschaft nach bundeseinheitlichen Kriterien strukturiert und vereinheitlicht werden soll. Hierdurch wird bloße Gelegenheitsversorgung ohne die notwendige Erfahrung und Routine vermieden. Wir halten es für dringend geboten, den Menschen mit seinen Bedürfnissen und weniger die Krankenhäuser mit ihren Erwartungen wieder in den Mittelpunkt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zu rücken.“

Angebote von Kliniken, die für die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen nicht benötigt werden, seien abzubauen, so Steff-Ahnis, denn das ermögliche den knappen Fachkräften, in den Kliniken und Abteilungen zu arbeiten, wo sie für die gute Versorgung dringend gebraucht würden. Die Leistungsgruppen, Qualitätsstandards und die Vorhaltevergütung müssten durch die Partner der Selbstverwaltung weiterentwickelt werden, denn dort lägen Erfahrung und Expertise.

Mehr Wirtschaftlichkeit durch Einzelfallprüfungen

Stoff-Ahnis weiter: „Zumindest ein Lichtblick ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit die Abkehr von der Stichprobenprüfung von Krankenhausabrechnungen signalisiert hat. Um zusätzliche erhebliche Mehrbelastungen für die GKV-Versicherten zu verhindern, muss an der bisherigen Einzelfallprüfung festgehalten werden. Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung bleibt es bei der einzelfallbezogenen Abrechnung, sodass weiter leistungsbezogene Prüfungen erforderlich sind. Sachgerecht wäre es, Einzelfallprüfungen durch das quartalsbezogene Prüfquotensystem zu entschlacken und falsche Rechnungen durchgängig und bürokratiearm durch einen einheitlichen Rechnungsaufschlag zu sanktionieren.“

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, erklärt anlässlich der Anhörung: „Die Politik muss sich dringend auf ihre ursprünglichen Ziele der Krankenhausreform zurückbesinnen, nämlich die Krankenhauslandschaft nach Qualität und Bedarf neu zu gestalten und die Versorgung der Versicherten flächendeckend zu verbessern. Zudem muss die Krankenhausversorgung für die Menschen bezahlbar bleiben. Dazu brauchen wir mehr Verbindlichkeit und umfassende Änderungen an dem vorliegenden Gesetzentwurf.“

Bereits heute flössen 100 Milliarden Euro in die Krankenhausversorgung, mit Inkrafttreten der Reform ab 2025 würden es Jahr für Jahr mehr. Bis ins Jahr 2027 summierten sich die Mehrkosten durch die Reform auf 5,8 Milliarden Euro. „Den beitragszahlenden GKV-Versicherten und Arbeitgebern stehen dadurch weitere neue Beitragssatzerhöhungen ins Haus. Das ist unzumutbar.“

„Finanzierung des Transformationsfonds ist Sache der Länder"

Erschütternd sei, dass Bund und Länder zwar dirigistisch über die Ausgestaltung der Krankenhausreform ohne Mitwirkung der gemeinsamen Selbstverwaltung entscheiden, aber die Finanzierungsverantwortung primär auf die GKV beziehungsweise die Beitragszahlenden verlagern. „Bund und Länder verweigern sich weiterhin, die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft vollständig zu übernehmen, obwohl dies eindeutig Aufgabe der öffentlichen Hand ist. So sollen die Beitragszahlenden von 2026 bis 2035 neben den ohnehin steigenden Betriebskosten jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich zur hälftigen Finanzierung des Transformationsfonds (insgesamt 50 Milliarden Euro) aufbringen. Diese Zweckentfremdung von Beitragsmitteln – die auch durch Rechtsgutachten und den Bundesrechnungshof bestätigt wird – muss ein Ende haben. Die Investitionsfinanzierung ist eindeutig Sache der Länder.“

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat ebenfalls Nachbesserungen an dem Entwurf der Koalition angemahnt. „Wir alle brauchen diese Reform, sie muss sich aber daran messen lassen, ob sie spürbare Verbesserungen bei der Personalausstattung, bei den Arbeitsbedingungen, beim Bürokratieabbau und bei der ärztlichen Nachwuchssicherung bringt. Wir sehen hier noch einige Leerstellen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren gefüllt werden müssen.“, sagte Reinhardt.


Quellen: GKV-Spitzenverband, vdek, BÄK

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