Krankenhausreform: Lauterbach bleibt optimistisch

„Wir liegen gut in der Zeit“
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Krankenhaus
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Beim Krankenhausgipfel der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) kam Gesundheitsminister Karl Lauterbach etwas verspätet. Ein Grund war das parallel stattfindende Berichterstattergespräch u.a. zur Krankenhausreform. Er betonte, dass die Reform „gut in der Zeit“ liege.

Er wolle die Berichterstattergespräche nutzen, um die Länder zu berücksichtigen. Es laufe sehr gut. Bei den geplanten Leistungsgruppen gebe es bei zwei bis drei Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Sollte es hier Probleme bei der Umsetzung geben, wolle er sich näher am NRW-Modell orientieren. Derzeit werde die Folgenabschätzung vorbereitet. Ende September könnte sie vorliegen. Es gebe großes Interesse daran, dass die Krankenhausreform nicht verzögert werde. Er wolle den Vermittlungsausschuss vermeiden, um erratische Entscheidungen zu verhindern. Das Thema Spezialkliniken solle in der 2./3. Lesung noch berücksichtigt werden. Er wolle hier auf die Länder zugehen, denn die beabsichtigte Spezialisierung sei dort schon vorhanden. Doch eins sei klar, es gebe keinen Bedarf für 1.700 Krankenhausstandorte. Es sei schlichtweg das Personal dafür nicht vorhanden. Vor allem, wenn die Babyboomer in Rente gehen, fehle Personal. Die Reform müsse auch dazu führen, dass Standorte abgebaut werden. Mit Sicherstellungszuschlägen soll gewährleistet werden, dass auch der ländliche Raum versorgt ist. Hier sei auch vorgesehen, die Qualitätskriterien dauerhaft auszusetzen, wenn die Sicherstellung notwendig sei. Er sei zuversichtlich, dass bei den Krankenhäusern nach der Reform keine Wartelistenmedizin komme. Mit den Planfallzahlen hätten die Länder zudem Spielräume bei der Steuerung.

Beschäftigte zu wenig berücksichtigt

Bei der Podiumsdiskussion vor der Rede des Gesundheitsministers waren auch die Beschäftigen ein Thema. Ateş Gürpınar, Sprecher für Krankenhauspolitik der Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag, sprach davon, dass die Beschäftigten in der Reform keine Rolle spielten. Wenn eine Klinik schließe, müssten eigentlich alle Mitarbeiter zur weiter bestehenden Klinik gehen, um die Versorgung sicherzustellen. Es sei somit wichtig, die Beschäftigten mit einzubeziehen. Dass bei Schließungen auch Beschäftigte in den Gesundheitsberufen aufhören, muss auch Dr. Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, zugeben. Auch Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, betonte, dass das Personal keine Verschiebungsmasse sei: „Wir werden Menschen verlieren.“

Schneller tragfähiger Kompromiss gefordert

Die DKG forderte auf dem Krankenhausgipfel einen schnellen und tragfähigen Kompromiss zur Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern. Insbesondere der Bund müsse die Bedenken der Bundesländer endlich adäquat berücksichtigen. Das Wegbrechen von für die Bevölkerung wichtigen regionalen Versorgungsangeboten durch den kalten Strukturwandel müsse sofort beendet werden. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Verlässlichkeit der sozialen Daseinsvorsorge dürfe nicht verspielt werden. Dazu erklärt Gaß: „Zwei Jahre nach Ausrufung der Revolution in der Krankenhauspolitik ist die Lage trostlos. Wirtschaftlich stehen die Krankenhäuser so schlecht da, wie noch nie. Die Defizite sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, die Krankenhausträger müssen Personal entlassen und Versorgungsangebote streichen, um Insolvenzen und Standortschließungen zu vermeiden. Kommunen stützen ihre Krankenhäuser mit Milliardenbeträgen, ihnen fehlt das Geld für andere Bereiche der kommunalen Tätigkeiten wie Schulen oder Schwimmbäder. Es gibt für die Kliniken und die Träger aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine positive Perspektive, anders als Minister Lauterbach immer wieder behauptet, auch nicht durch das KHVVG.“

Einigung angemahnt

Auch inhaltlich sei der Reformprozess an einem Tiefpunkt angekommen. Fehlende Klarheit und Planungssicherheit kennzeichneten die derzeitige Situation. Niemand könne verlässlich prognostizieren, wie es mit dem eigenen Klinikstandort weitergehe. Investitionen und Zukunftspläne würden infrage gestellt. Aus politischer Perspektive sei der Streit zwischen Bund und Ländern destruktiv. Die gesamte Reform drohe in dieser Legislaturperiode zu scheitern. Krankenhausversorgung sei ein entscheidender Teil der Daseinsvorsorge und für die Menschen im Land ein zentrales Thema. Deshalb sei es von großer Bedeutung, dass sich Bund und Länder nach einer nunmehr zweijährigen Hängepartie endlich einigen und den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass ihre Versorgung nachhaltig und qualitativ hochwertig gesichert werde, so Gaß.

Drei-Punkte-Plan

Die DKG hat einen Drei-Punkte-Plan vorgestellt, der die zentralen Zielsetzungen der Krankenhausreform praktisch umsetzbar machen soll:

  1. Alle Länder und der Bund sollen in einer ersten Phase bis Ende 2026 die Krankenhausplanung nach dem Konzept der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung umsetzen. Damit gäbe es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen und die Einführung des Leistungsgruppenprinzips. Auf weiterführende Forderungen des Bundes wie Mindestzahlen, verschärfte Personalvorgaben, neue ergänzende Leistungsgruppen oder Einschränkungen bei den Kooperationen sollte demnach in dieser ersten Phase verzichtet werden. Es gebe dazu weder Auswirkungsanalysen noch Erfahrungswerte und deshalb sollten diese Themen auch erst in einer weiterführenden Phase der Reform nach 2027 diskutiert und möglicherweise entschieden werden.
  2. Beim Finanzierungsteil der Reform sei die Idee der Vorhaltefinanzierung richtig. Aber so wie sie jetzt ausgestaltet sei, bleibe es bei der fallzahlabhängigen Vergütung und vor allen Dingen auch hoch komplizierten und bürokratischen Form des Finanzierungssystems. Eine Existenzsicherung von Krankenhäusern der Grundversorgung sei damit laut DKG in keinster Weise gewährleistet. Das Ziel werde nicht erreicht. Dabei gebe es heute schon im Finanzierungssystem genug Instrumente, die fallzahlunabhängig und einfach seien. Diese Instrumente wie Notfallstufenzuschläge, Sicherstellungszuschläge oder Zentrumszuschläge sollten zügig weiterentwickelt und genutzt werden, um so eine Form der fallunabhängigen Vorhaltefinanzierung einzuführen.
  3. Der dritte zentrale Punkt sei eine tatsächliche umfassende Entbürokratisierung, auch um die Kosten für die Krankenhäuser zu senken. Wenn man die bürokratische Arbeit nur um eine Stunde pro Tag reduzieren würde, könnte dies rechnerisch rund 21.600 Vollkräfte im ärztlichen und etwa 47.000 Vollkräfte im Pflegedienst freisetzen. Gaß betonte eine lange Liste von Vorschlägen, die eingebracht worden sei.

Lauterbach bekräftigte, dass das Entbürokratisierungsgesetz im Herbst kommen werde. Er habe auch die Selbstverwaltung gebeten, Vorschläge zu machen. Er sei für jeden Vorschlag dankbar.

Quelle: DKG

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