Kippt die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorzeitig?

Immer weniger Rückhalt
ab
Der Rückhalt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht schwindet.
Die Sektor-Impfung gilt seit Mitte März 2022 für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wird nichts anderes beschlossen, fällt sie ab Januar 2023 automatisch weg. © PhotoSG/stock.adobe.com
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Während die Bundesregierung noch offen lässt, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht für SARS-CoV-2 über das Jahresende verlängert wird, stellen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der NRW-Gesundheitsminister die „Sektor-Impfpflicht“ offen infrage und fordern ein sofortiges Aussetzen. 

„Nachdem die verwendeten Impfstoffe unter den geänderten Pandemiebedingungen nicht die erhoffte sterile Immunität erzielen und nur noch Selbstschutz bieten und sich auch der Bundestag gegen die allgemeine Impfpflicht ausgesprochen hat, die wir immer als Konsequenz aus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesehen haben, spricht sich die DKG für die Aussetzung der Impfpflicht aus“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.  „Seit Mai hat sich unsere Position dazu nicht geändert. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ist dann sinnvoll, wenn die Impfstoffe zu einem guten Anteil die Übertragung des Virus verhindern. Das war bis zum Auftreten der Omikron-Variante der Fall.“ 

NRW-Gesundheitsminister schließt sich an

Diese Ansicht teilt inzwischen auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.  Auf WDR-Anfrage erklärte der CDU-Politiker "Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist."  Der Bundesgesetzgeber solle die einrichtungsbezogene Impfpflicht dringend auf den Prüfstand stellen,

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte vor Journalisten,  die Teil-Impfpflicht werde "derzeit hier im Haus nicht so diskutiert, als dass wir sie beenden wollten". Ob sie aber über das Jahresende hinaus verlängert werde, "wird noch zu entscheiden sein". Die Sektor-Impfung gilt seit Mitte März 2022 für alle Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wird nichts anderes beschlossen, fällt sie ab Januar 2023 automatisch weg. 

Isolationspflicht für infiziertes Krankenhauspersonal lockern?

Eine generelle Aufhebung der Isolationspflicht wie sie jüngst KBV-Chef Andreas Gassen gefordert hatte, kann sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft jedoch  „zurzeit für infiziertes Krankenhauspersonal nicht vorstellen, aber wo aufgrund hoher Personalausfälle die Patientenversorgung gefährdet wäre, seien Ausnahmen möglich, sagte DKG-Chef Gaß „Dabei muss aber sichergestellt sein, dass ausschließlich symptomlos Infizierte arbeiten, dass diese nicht in Kontakt mit vulnerablen Gruppen kommen und dass jeglicher soziale Druck, erkrankt dennoch zur Arbeit zu gehen, ausgeschlossen wird.“ 

Sorge vor Personalausfall im Herbst 

Die Ausmaße der Herbstwelle kann auch die DKG kaum einschätzen. „Allerdings behandeln die Krankenhäuser im Augenblick etwa viermal so viele Corona-Intensivpatienten wie vor einem Jahr. Zusammen mit der um ein Vielfaches höheren Inzidenz starten wir diesmal von einer gänzlich anderen Position in den Herbst. Dies kann dazu führen, dass die Krankenhäuser trotz der milderen Omikron-Variante wieder sehr stark belastet werden – auch durch verstärkte Personalausfälle aufgrund von Erkrankungen und Quarantäne“, so Gaß.  Die Realität scheint die Kliniken allerdings noch vor dem Herbst einzuholen. Wie die Gießener Allgemeine berichtete, ändert das Uniklinikum Gießen aufgrund einer „kritischen Versorgungslage“ seine Vorgaben für Mitarbeiter. Auch positiv getestete Kollegen dürfen nun in der Patientenversorgung eingesetzt werden.

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