Wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht verlängert?
Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine problematischen Versorgungsengpässe infolge der Sektor-Impfpflicht bekannt. Es gebe derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. Eine Stichprobe (COVIMO-Studie) ergab den weiteren Angaben zufolge im Zeitraum 10. bis 27. Januar 2022 eine Durchimpfung bei medizinischem Personal von 96,9 Prozent. Eine Online-Befragung von Krankenhauspersonal (KROCO) ergab für den Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 15. November 2021, dass 92 Prozent des teilnehmenden Personals vollständig geimpft waren, vier Prozent waren ungeimpft.
Datenauswertung in Kürze
„Impfdaten von Beschäftigten der von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfassten Einrichtungen des Gesundheitswesens werden im Rahmen des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) nicht gesondert erfasst und stehen somit nicht flächendeckend zur Verfügung“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 habe aber ein verpflichtendes Impfquotenmonitoring für zugelassene Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die erste Datenauswertung zum Impfstatus soll in Kürze vorliegen.
450 Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg laufen derzeit mehr als 450 Bußgeldverfahren gegen Personen, die trotz behördlicher Aufforderung im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben. Dies hat eine aktuelle Abfrage des Gesundheitsministeriums bei den Gesundheitsämtern im Land ergeben. Das Land rechnet mit weiteren Bußgeldverfahren. Erste Bußgelder wurden bereits in der Größenordnung von 250 bis 300 Euro verhängt.
Mehr als 37.000 fehlende Immunitätsnachweise
Mehr als 37.000 Personen in Baden-Württemberg hätten es versäumt, ihrer Einrichtungsleitung einen entsprechenden Immunitätsnachweis vorzulegen und wurden von den Gesundheitsämtern aufgefordert, diesen nachzureichen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg. Zwischenzeitlich seien aber mehr als 13.000 Personen dieser Aufforderung nachgekommen und hätten den Gesundheitsämtern einen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt bzw. mitgeteilt, dass mit einer Impfserie begonnen worden sei. 1.481 Personen hätten angegeben, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könnten.
Bußgelder von bis zu 2.500 Euro
Wer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nachkomme, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Die Bemessung der Bußgeldhöhe hänge vom jeweiligen Einzelfall ab, beispielsweise, ob es sich um einen erstmaligen Verstoß gegen die Pflicht zur Nachweisvorlage handele oder um einen wiederholten Verstoß. Zeigten sich Betroffene weiterhin uneinsichtig, könnten auch deutlich höhere Bußgelder verhängt werden. Das Infektionsschutzgesetz gebe einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro vor.
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg betrachteten bei der Kontrolle der Impfpflicht jeden Fall einzeln, so das Ministerium. Zunächst werde versucht, die Betroffenen von der Maßnahme zu überzeugen. Sei kein Umdenken in Sicht, könne das Amt nach Anhörung der betroffenen Person und der Einrichtung das Betreten der Einrichtung und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen.
Quellen: Deutscher Bundestag, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
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