Was war passiert? Die Mitarbeiter einer Klinik wurden angehalten, sich gegen die neue Grippe (seinerzeit H1N1) zu impfen. Eine Mitarbeiterin erlitt durch die Impfung unter anderem einen Herzbeutelinfekt sowie neurologische Schäden mit der Folge, dass die Mitarbeiterin ihren Beruf (Krankenschwester) nicht mehr ausüben konnte. Sie begehrte Anerkennung des Impfschadens als Arbeitsunfall.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 2 U 99/13) entschied, dass hier ein Arbeitsunfall vorliegt. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die STIKO haben die Schweinegrippe-Impfung für Klinikpersonal dringend empfohlen. Der berufliche Bezug sei damit gegeben. Man habe auf eine drohende Pandemie reagieren wollen.
Die Impfung des Klinikpersonals solle zudem…
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