Vieles, was zum Schutz der Beschäftigten vor hohen Temperaturen getan werden kann, braucht einen längeren Vorlauf. Die Vorbereitung auf sommerliche Hitzewellen beginnt lange bevor die Temperaturen steigen. Denn die beste Wirkung lässt sich mit langfristig geplanten Vorhaben erzielen, zum Beispiel schon beim Bau. Daher hat das Thema ganzjährig Saison. Das heißt auch: Wer für diesen Sommer zu spät dran ist, sollte jetzt für die nächsten Sommer planen und Maßnahmen vorbereiten.
Gesundheitliche Folgen nicht unterschätzen
Bei großer Hitze drohen unmittelbare physische Folgen wie Dehydrierung und Hitzeerkrankungen. Darüber hinaus können hohe Temperaturen müde machen und die Konzentration stören. Viele Menschen sind außerdem reizbarer und schneller gestresst. So sinkt die Leistungsfähigkeit und die Unfallgefahr steigt.
Für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, ist Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Dafür erstellen sie eine Gefährdungsbeurteilung, in der auch Maßnahmen für sommerliche Temperaturen festzulegen sind. Bereits bei Lufttemperaturen ab 26 Grad sollten diese zur Anwendung kommen, bei mehr als 30 Grad ist die Unternehmensleitung dazu verpflichtet. Unternehmen sollten sich deshalb vorbereiten. Ein Frühwarnsystem für Hitzeperioden, zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst, gibt ihnen eine Vorlauffrist. Sind vorab alle Zuständigkeiten und Informationswege geklärt, lassen sich Akutmaßnahmen schnell in Kraft setzen. Zum Beispiel:
- Ventilatoren aufstellen
- morgendliches Lüften in die Abläufe integrieren
- körperlich anstrengende Tätigkeiten kühlere Tageszeiten verlagern
- Wärme produzierende Geräte nur bei Bedarf beziehungsweise nachts betreiben
- für Kurzpausen und Getränke sorgen
- Kleidungsvorschriften lockern
Hitzeschutzpläne in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
In vielen Bereichen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege ist es kaum möglich, das Arbeitsvolumen bei Hitze zu reduzieren. Bisweilen steigt es sogar. Für den Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es seit Mai 2024 Bundesempfehlungen für betriebliche Hitzeschutzpläne, welche jedoch vor allem die Patienten in den Fokus nehmen. Die BGW begrüßt diese Empfehlungen. Verantwortliche in der Pflege sollten dabei aber immer auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen, da sie allen zugutekommen.
Quelle: BGW
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