Hinweis auf Vorteile bei sekundärer Wundheilung

Vakuumtherapie bei Wunden
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VVS
Vakuumverband: Die flächenhafte Wunde ist in diesem Beispiel mit einem Vakuumverband: Die flächenhafte Wunde ist in diesem Beispiel mit einem schwarzen Schaumstoff bedeckt, dieser wiederum mit einer Klebefolie dicht verschlossen. Links oben ist der Saugschlauch sichtbar. CC BY-SA 3.0/V.A.C.-Verband
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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sieht in seinem Abschlussbericht einen Hinweis auf einen höheren Nutzen der Vakuumversiegelungstherapie im Vergleich zur Standardbehandlung.

Seit mehr als 20 Jahren wird die Vakuumversiegelungstherapie (VVS) bei Wunden in Kliniken eingesetzt, mehr als 100 Studien wurden abgeschlossen. Dennoch sind Aussagen zu Nutzen und Schaden zum Teil unsicher, weil Studienverantwortliche Ergebnisse unter Verschluss halten. Bei der Indikation „sekundäre Wundheilung“ war der Anteil fehlender Daten im Sommer 2018 noch so groß, dass eine Bewertung nicht möglich war. Nachdem der Hersteller KCI (Acelity) ausreichend Informationen geliefert hat, sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Abschlussbericht nun einen Hinweis auf einen höheren Nutzen der VVS im Vergleich zur Standardbehandlung.

 

Bei der primären Wundheilung, zu der das Institut jetzt die vorläufige Bewertung vorstellt, fallen die Ergebnisse zwar ebenfalls zugunsten der VVS aus – die Unterschiede sind aber deutlich geringer. Hier sieht das IQWiG einen Anhaltspunkt für einen Vorteil. Zu diesem Vorbericht sind bis 29. April 2019 Stellungnahmen möglich.

Generell hält das Institut die Transparenzregeln für klinische Studien mit Medizinprodukten weiterhin für nicht ausreichend und fordert, die gleichen Anforderungen zu stellen wie sie bei Arzneimitteln längst üblich sind. Denn auch bei der VVS lägen noch immer nicht alle Studienergebnisse auf dem Tisch. Lücken gibt es inzwischen vor allem bei Studien, die von Forschungseinrichtungen selbst verantwortet wurden.

Unterdruck soll Durchblutung der Wunde erhöhen

Bei der VVS wird die Wunde luftdicht mit einem Verband abgedeckt, an dem über einen dünnen Schlauch eine Pumpe angeschlossen ist. Diese saugt ständig Wundflüssigkeit ab, wodurch im Wundbereich ein Unterdruck entsteht. Dies soll die Durchblutung der Wunde erhöhen. Zudem bleibt die Wunde feucht, was die Heilung ebenfalls fördern soll.

Die VVS wird unter anderem bei schwer heilenden oder großflächigen Wunden eingesetzt, etwa bei Patientinnen und Patienten mit einem Dekubitus (Wundliegen) oder nach einer Operation. Von einer intendierten primären Wundheilung sprechen Fachleute dann, wenn die Wundränder bündig anliegen und zusammengenäht werden können, wie es etwa nach einer Operation der Fall ist. Bei der sekundären Wundheilung muss sich dagegen Gewebe neu bilden, die Wunde sich zusammenziehen oder Haut transplantiert werden.

Beim Vorbericht zur sekundären Wundheilung hatten im Sommer 2018 bei den herstellerfinanzierten Studien noch von mehr als der Hälfte aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer Daten gefehlt. Aber auch bei den sogenannten Investigator Initiated Trials (IITs), also bei Studien, die beispielsweise von an Hochschulen tätigen Forscherinnen und Forschern initiiert werden, hatte mit 40 % fehlenden Daten eine große Lücke geklafft.

Höherer Nutzen beim sogenannten Wundverschluss

Während der Hersteller KCI im Zuge des Stellungnahmeverfahrens noch einen ausreichend großen Teil dieser Daten nachlieferte, verbreiterte sich die Datenbasis bei den IITs weniger stark. Zwar ist eine Bewertung von Nutzen und Schaden jetzt möglich. Da bei der sekundären Wundheilung aber immer noch 24 % der Daten fehlen und bei der primären Wundheilung 17 %, hat das IQWiG die Aussagesicherheit seiner Bewertungen herabgestuft („Hinweis“ statt „Beleg“, „Anhaltspunkt“ statt „Hinweis“). Denn die fehlenden Daten könnten das Bewertungsergebnis stark verzerren, den Nutzen oder den Schaden größer oder kleiner erscheinen lassen.

Der Abschlussbericht zur sekundären Wundheilung bescheinigt der VVS gegenüber der Standardtherapie Vorteile, die für Patientinnen und Patienten bedeutsam sind: Beim sogenannten Wundverschluss sieht das Institut einen Hinweis auf einen höheren Nutzen. Die Daten zeigen, dass Wunden häufiger heilen und dieser Prozess schneller verläuft. Zudem verkürzt sich die Dauer des Klinikaufenthalts.

Keine Vor- oder Nachteile lassen die Daten dagegen erkennen für die Zielkriterien Sterblichkeit, unerwünschte Ereignisse (Nebenwirkungen der Therapie), die Häufigkeit von Amputationen, Schmerzen, Lebensqualität und die „Funktion“, die jemand zum Beispiel im Beruf oder in der Familie übernimmt. Zu den Kriterien Abhängigkeit von Fremdhilfe oder Pflegebedürftigkeit sind keine Aussagen möglich, weil das IQWiG hier auf keine verwertbaren Daten zugreifen konnte.

Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen bei der "primären Wundheilung"

Bei der Indikation „primäre Wundheilung“, also dem Einsatz der VVS nach operativen Eingriffen, standen dem Institut verwertbare Daten aus 39 randomisierten kontrollierten Studien zur Verfügung. Untersucht wurden Wunden infolge einer Operation vor allem in der Geburtshilfe, in der Bauch-, Gefäß- und Herzchirurgie sowie in der Endoprothetik (Gelenkersatz). An diesen Studien hatten 5.674 Patientinnen und Patienten teilgenommen. Bei den allermeisten von ihnen war eine erschwerte Wundheilung zu erwarten, weil sie mindestens einen Risikofaktor aufwiesen, etwa Adipositas (Fettleibigkeit) oder Diabetes mellitus. Wundkomplikationen und Komplikationen bei der Therapie (unerwünschte Ereignisse) waren in den Studien das am häufigsten erhobene Zielkriterium.

Zugleich waren unerwünschte Ereignisse in Form von Komplikationen das einzige Zielkriterium, bei dem die Daten zumindest einen Vorteil zeigten: So traten Infektionen an den Wunden seltener auf, wenn die VVS eingesetzt wurde. Das IQWiG sieht hier einen „Anhaltspunkt“ für einen höheren Nutzen der VVS. Das war bei keinem der anderen patientenrelevanten Endpunkte der Fall, auch nicht bei der Gesamtkomplikationsrate (unerwünschte Ereignisse).

Zu diesem vorläufigen Ergebnis der Nutzenbewertung, dem Vorbericht, bittet das Institut bis zum 29. April um schriftliche Stellungnahmen.

Quelle: IQWiG, 28.03.2019

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