Erfassung postoperativer Wundinfektionen

Gemeinsamer Bundesausschuss
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Postoperative Wundinfektionen
Seit dem 1. Januar werden alle Wundinfektionen erfasst, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden. iStockphoto/Claire McAdams
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern in Berlin eine Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen beschlossen.

Die Patienteninformation gehört zum neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen. Darin werden seit dem 1. Januar alle Wundinfektionen erfasst, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden – unabhängig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum stattfand.

Um dabei den Dokumentationsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird weitgehend auf bereits routinemäßig erhobene Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen. Alle patientenbezogenen Daten werden vor der Weiterverarbeitung von einer unabhängigen Vertrauensstelle pseudonymisiert. Damit ist es möglich, Infektionen nach einer Operation auch über einen längeren Zeitraum festzustellen, ohne jedoch Rückschlüsse auf die Identität der dahinterstehenden Patientinnen und Patienten ziehen zu können.

„Wundinfektionen gehören zu den typischen Komplikationen, die nach einem chirurgischen Eingriff auftreten können. Das gilt unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten ambulant oder stationär behandelt wurden. Das neue Qualitätssicherungsverfahren soll helfen, die Anzahl der Wundinfektionen zu senken. Da wir hierzu Daten zur Behandlung erheben, zusammenführen und auswerten, sind fundierte Informationen für Patientinnen und Patienten zum Umgang mit diesen Daten ein zentraler Baustein“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Die neue Patienteninformation des G-BA steht ab sofort zum Download bereit und unterstützt Krankenhäuser und Praxen dabei, ihre Patientinnen und Patienten über das Qualitätssicherungsverfahren und die Datenweitergabe aufzuklären. Zusätzlich steht ein Kurztext zur Verfügung, den Krankenhäuser in ihre Formulare übernehmen können.


Quelle: G-BA, 20.04.2017

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