„Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“
Diese Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes treten am 1. April 2017 in Kraft.
Bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die das Bundeskabinett am 3. November 2016 beschlossen hatte. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen angepasst.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
- Regelung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, die nur aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder bei tarifvertraglicher Öffnungsklausel durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen…
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