Wer eine entsprechende Apotheke in der Nähe sucht, kann sie über das Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de finden. Genesene müssen den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) und den Nachweis eines positiven PCR-Tests (zum Beispiel mittels ärztlicher oder behördlicher Bescheinigung), der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf, in die Apotheke mitbringen. Das digitale COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG ist nach den digitalen Impfzertifikaten für Geimpfte und Genesene ein weiteres digitales Produkt, das die deutschen Apotheken für viele Menschen ausstellen können. Der Deutsche Apothekerverband bietet dazu allen Apotheken mittels eines Verbändeportals einen sicheren Zugang über die Telematikinfrastruktur auf den Zertifikatsserver des ausstellenden Robert Koch-Instituts.
Die Apotheken hätten schon mehr als 35 Millionen Impfzertifikate für Geimpfte und geimpfte Genesene ausgestellt, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. „Aber für die Patientinnen und Patienten, die eine SARS-CoV-2-Infektion erst kürzlich durchgemacht haben und laut STIKO-Empfehlung erst nach sechs Monaten geimpft werden sollen, war ein Genesenenzertifikat bisher technisch noch nicht möglich. Die Apotheken freuen sich nun, auch diesen Menschen ein Angebot machen zu können.“ Dittrich weiter: „Für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenfrei. Die Apotheke erhält vom Bundesamt für Soziale Sicherung – wie bei den anderen Zertifikaten - eine Vergütung von 5,04 Euro plus Mehrwertsteuer.“
Quelle: ABDA, 24.08.2021
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