„Damit bieten wir als erste gesetzliche Krankenkasse in Westfalen-Lippe unseren Versicherten eine zusätzliche Möglichkeit, sich gegen die Virusgrippe Influenza impfen zu lassen“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann. Und AVWL-Vorstandschef Dr. Klaus Michels ergänzt: „Wir freuen uns, dass die Impfungen künftig auch in vielen Apotheken möglich sind. Dies stellt einmal mehr die Bedeutung der Vor-Ort-Apotheke für die Versorgung der Patienten unter Beweis.“
In Westfalen-Lippe könnten künftig mehr als 700 Apotheken die Grippeschutzimpfung anbieten. Zur Modellregion gehören die Stadt Dortmund, der gesamte Regierungsbezirk Detmold, der Kreis Olpe, der Märkische Kreis sowie der Hochsauerlandkreis. Hier leben mehr als 40 Prozent der Einwohner aus Westfalen-Lippe.
Eine zusätzliche Möglichkeit, sich gegen die Virusgrippe impfen zu lassen
Die logistischen Vorbereitungen laufen bereits jetzt an. Dazu gehören die Beitrittserklärungen der Apotheken, die an dem Modellvorhaben teilnehmen möchten, und die Qualifizierung der Apothekerinnen und Apotheker. Mit den ersten Impfungen ist dann zum Start der neuen Grippesaison zu rechnen. „Mit unserem gemeinsamen Modellprojekt nutzen wir konsequent den Gestaltungsspielraum, den uns der Gesetzgeber gegeben hat, und verbessern damit gleichzeitig die medizinische Versorgung unserer Versicherten“, so Ackermann.
„Dabei sehen sich die Apotheken nicht in Konkurrenz zu den Ärzten. Vielmehr zeigen die Erfahrungen aus anderen Staaten und Bundesländern, dass Impfapotheken vor allem die Menschen erreichen, die sich zuvor nicht haben impfen lassen. Die Apotheken sind also eine zusätzliche, unkomplizierte Möglichkeit für die Menschen, sich gegen die Virusgrippe impfen zu lassen“, so AVWL-Chef Michels. Denn gemeinsames Ziel von AOK und AVWL ist es, die Durchimpfungsrate der Bevölkerung in Westfalen-Lippe weiter zu steigern. Nach Angaben der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut seien nur 35 Prozent der Risikogruppe der über 60-Jährigen gegen Influenza geimpft.
Begleitung durch wissenschaftliche Standards
Grippeschutzimpfungen auch in Apotheken durchzuführen, macht das zum 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz möglich. Das Modellvorhaben läuft über einen Zeitraum von drei Jahren und wird nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards begleitet und ausgewertet.
Quelle: AVWL, 22.06.2021
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