G-BA führt Zentren für Intensivmedizin ein
In Deutschland werden pro Jahr ca. 2 Millionen Menschen aufgrund von lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen intensivmedizinisch versorgt. Sie brauchen eine besonders intensive Überwachung und Behandlung durch ein multiprofessionelles Team. Um intensivmedizinische Expertise möglichst fachübergreifend zu nutzen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine sogenannten Zentrums-Regelungen ergänzt. Er weist einen neuen Typ aus: Zentren für Intensivmedizin. Das heißt, Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten.
Interprofessioneller Versorgungsansatz
Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkonferenzen mit anderen Krankenhäusern per Videoübertragung sein, was die Verweildauer von intensivmedizinisch versorgten Patientinnen und Patienten im Krankenhaus verkürzen oder lebensbedrohliche Komplikationen reduzieren kann. Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Das Vorgehen, intensivmedizinische Beratungen von Krankenhäusern auf einen neuen Zentrumstyp zu konzentrieren, wird durch Studien gestützt. Bisher deckt der intensivmedizinische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets ab und bleibt damit leider begrenzt. Der neue Zentrumstyp für Intensivmedizin ist hingegen durch einen interprofessionellen Versorgungsansatz breiter aufgestellt. Welche speziellen Anforderungen dafür bei Personal, Geräteausstattung oder der Qualitätssicherung in solchen Zentren notwendig sind, definiert der G-BA.“
Zusätzliche Vergütung
Zentren für Intensivmedizin können besondere Aufgaben übernehmen und dafür von den Krankenkassen eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpauschalen erhalten. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aufgaben:
- Beratung anderer Krankenhäuser, die auch über intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten verfügen, via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten
- Mentorenfunktion für andere Krankenhäuser mit eigener Intensivmedizin durch regelmäßige fallunabhängige Qualitätszirkel
- Fort- und Weiterbildungsangebote für vernetzte Krankenhäuser
Spezielle Anforderungen
Damit Krankenhäuser als Zentren für Intensivmedizin gelten können, die spezielle zuschlagsfähige Aufgaben übernehmen, müssen sie besondere Voraussetzungen erfüllen.
- Eine 24-stündige Aufnahmebereitschaft für Akutfälle,
- Personal mit intensivmedizinischem und -pflegerischem Wissen,
- das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-Care-Betten,
- die Verfügbarkeit von bestimmten bildgebenden Verfahren (CT/MRT),
- aber auch palliativmedizinische Kompetenzen,
- außerdem psychologische Betreuungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten, Angehörige und das Zentrumsteam.
- Von den Zentren wird zudem erwartet, dass telemedizinische Visiten – Audio- und Videoübertragungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind. Außerdem sollen diese Zentren über besondere Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügen.
Hintergrund Zentrums-Regelungen
Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür bereits seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten. Hierfür definiert der G-BA in den Zentrums-Regelungen fachbereichsbezogen die besonderen Aufgaben und die damit verbundenen Qualitätsanforderungen – wie Art und Anzahl von Fachabteilungen und Mindestfallzahlen. Die Ergänzung der Zentrums-Regelungen tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: G-BA
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