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Intensivmedizin am Lebensende

Was hat sich in den letzten 16 Jahren geändert?
Hardy-Thorsten Panknin, Matthias Trautmann
Intensivmedizin am Lebensende
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Intensivmedizinisch tätige Ärzte sind tagtäglich mit schwerwiegenden, oft für den Patienten lebensentscheidenden Fragestellungen konfrontiert.

Insbesondere bei aussichtslos erscheinender klinischer Situation stellt sich das Problem, wann therapeutische Maßnahmen abgebrochen werden sollen, ob eine Patientenverfügung hierzu vorliegt, welche Erwartungen die Angehörigen hierzu haben und ob die Anweisung „keine Reanimation“ am Bettplatz angebracht werden soll. Um diese Entscheidungen nicht einer einzelnen Person zu überantworten, wurden in den vergangenen Jahren auf vielen Intensivstationen klinische Ethikkomitees etabliert. Sie haben die Aufgabe, die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten zu bewerten, die Chance auf ein weiteres selbstbestimmtes Leben abzuschätzen, den (soweit vorhanden) schriftlich geäußerten Wunsch des schwer kranken Patienten zu interpretieren und eine gemeinsame Entscheidung zur Fortführung oder zum Abbruch der Therapie zu treffen und schriftlich zu fixieren.

Eine erste Studie zu diesen ethischen Fragestellungen hatte in den Jahren 1999–2000 auf 37 europäischen Intensivstationen stattgefunden. Sie analysierte, wie oft die Entscheidung getroffen wurde, lebenserhaltende Organunterstützungsbehandlungen abzubrechen, wie oft eine Reanimation erfolglos abgebrochen wurde und ob unter Umständen sogar Maßnahmen ergriffen wurden, um den Sterbeprozess eines Patienten aktiv zu verkürzen. Diese Studie wurde als ETHICUS-1-Studie bekannt und auf Kongressen vorgestellt [1]. Inzwischen haben sich seit dem Jahr 2000 jedoch wesentliche Rahmenbedingungen verändert. In einigen Ländern wurden Gesetze, Leitlinien oder Empfehlungen zum ärztlichen Vorgehen in der letzten Lebensphase eines Patienten erlassen oder publiziert. In einigen Ländern wird das Thema der Euthanasie relativ liberal gesehen, während in Deutschland aufgrund der historischen Erfahrungen der ärztlichen Entscheidungsfreiheit in dieser Hinsicht sehr enge Grenzen gesetzt werden. Eine aktive Sterbehilfe ist hierzulande selbst bei entsprechend geäußertem Wunsch des Patienten gesetzlich ausgeschlossen. In einer neuen ETHICUS-Studie wurde jetzt untersucht, wie sich die veränderten Rahmenbedingungen auf das tägliche Management von Patienten in der letzten Lebensphase auf der Intensivstation auswirken [2].

Entnommen aus MTA Dialog 12/2020

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