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Fristlose Kündigung wegen Beleidigungen in privater Chatgruppe

Elske Müller-Rawlins
Titelbild zu aktuellen gerichtlichen Entscheidungen, diesmal zu fristloser Kündigung wg. Beleidigungen in einer Chatgruppe
© Pixelot/stock.adobe.com
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Was ist passiert? Ein Beschäftigter unterhielt seit 2014 eine private Chatgruppe, die zunächst aus weiteren fünf teils miteinander befreundeten, teils miteinander verwandten Mitgliedern bestand. 2020 kam noch ein ehemaliger Arbeitskollege des Beschäftigten dazu.

In dieser Chatgruppe äußerte sich der Beschäftigte in extrem beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Mitbeschäftigte. Der Arbeitgeber erlangte davon Kenntnis und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Dagegen erhob der Beschäftigte Kündigungsschutzklage.

Wie entschied das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23 (Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19. Dezember 2022), dass das Urteil der Vorinstanz, die der Kündigungsschutzklage des Beschäftigten stattgegeben hatte, aufzuheben ist. Es verwies den Rechtsstreit zurück an die Vorinstanz, da diese rechtsfehlerhaft eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung des Beschäftigten betreffend…

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