„Regelungen zur Arbeitszeit sind in erster Linie Schutzregelungen. Die in Deutschland geltenden Höchstarbeitszeitgrenzen sind Ausdruck dieses Schutzgedankens und bieten gleichzeitig ausreichend Flexibilität für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Es sollte niemand auf den Gedanken kommen, daran zu rühren und dem schlechten Beispiel Österreichs zu folgen“, mahnte Rudolf Henke, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes, unter Verweis auf den gestrigen Beschluss des österreichischen Nationalrats.
Die mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossenen Änderungen des österreichischen Arbeitszeitgesetzes sehen eine Verlängerung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche vor.
Die mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossenen Änderungen des österreichischen Arbeitszeitgesetzes sehen eine Verlängerung der gesetzlichen Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche vor.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz schaffe mit den bestehenden Regelungen ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten, um beispielsweise im Krankenhausbereich einen 24-Stunden-Betrieb aufrechtzuerhalten. Insofern stellten die gesetzlichen Vorschriften eine Haltelinie dar, die nicht überschritten werden dürfe. „In der Diskussion um Arbeiten 4.0 sollte der Fokus vor allem auf eine bessere, effektivere und transparente Überwachung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Beschäftigten gerichtet werden. Hier liegt vieles im Argen. Wir brauchen deshalb ein konkretes Interventionsrecht für Arbeitnehmerkoalitionen, um staatliche Stellen auch formell über besonders drastische, systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen in Kenntnis setzen zu können“, sagte Henke.
Quelle: MB, 06.07.2018
Artikel teilen