Ergebnis der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023
• Entgelt
Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. März 2024 in einem ersten Schritt um 200 Euro und anschließend in einem zweiten Schritt um 5,5 Prozent erhöht. Soweit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
So ergibt sich beispielsweise für die EG 8 Stufe 3 nach der Anlage 2.1 ein vorläufiger Wert – unter Vorbehalt der endgültigen Tarifierung nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen – in Höhe von 3.628,68 Euro und bei EG 9a in Höhe von 3.759,84 Euro.
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.
• Inflationsausgleich
Mit dem gesonderten „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen…
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